Name | Fraktion Aufsteigend sortieren | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
Elke Ferner | SPD | 296 - Saarbrücken | Dafür gestimmt | |
Marianne Schieder | SPD | 234 - Schwandorf | Dafür gestimmt | |
Matthias Schmidt | SPD | 84 - Berlin-Treptow-Köpenick | Dafür gestimmt | |
Uwe Beckmeyer | SPD | 55 - Bremen II - Bremerhaven | Dafür gestimmt | |
Christian Flisek | SPD | 229 - Passau | Dafür gestimmt | |
Ewald Schurer | SPD | 214 - Erding - Ebersberg | Dafür gestimmt | |
Petra Ernstberger | SPD | 239 - Hof | Nicht beteiligt | |
Norbert Spinrath | SPD | 89 - Heinsberg | Dafür gestimmt | |
Barbara Hendricks | SPD | 112 - Kleve | Nicht beteiligt | |
Burkhard Blienert | SPD | 137 - Paderborn - Gütersloh III | Dafür gestimmt | |
Dennis Rohde | SPD | 27 - Oldenburg - Ammerland | Dafür gestimmt | |
Metin Hakverdi | SPD | 23 - Hamburg-Bergedorf - Harburg | Dafür gestimmt | |
Siegmund Ehrmann | SPD | 114 - Krefeld II - Wesel II | Dafür gestimmt | |
Hubertus Heil | SPD | 45 - Gifhorn - Peine | Dafür gestimmt | |
Oliver Kaczmarek | SPD | 144 - Unna I | Dafür gestimmt | |
Christian Lange | SPD | 269 - Backnang - Schwäbisch Gmünd | Dafür gestimmt | |
Andrea Nahles | SPD | 199 - Ahrweiler | Dafür gestimmt | |
Ralf Kapschack | SPD | 139 - Ennepe-Ruhr-Kreis II | Dafür gestimmt | |
Erika Steinbach | fraktionslos | 183 - Frankfurt am Main II | Nicht beteiligt | |
Michael Schlecht | DIE LINKE | 275 - Mannheim | Nicht beteiligt | |
Jan van Aken | DIE LINKE | 19 - Hamburg-Altona | Nicht beteiligt | |
Inge Höger | DIE LINKE | 133 - Herford - Minden-Lübbecke II | Enthalten | |
Birgit Menz | DIE LINKE | Enthalten | ||
Harald Petzold | DIE LINKE | 58 - Oberhavel - Havelland II | Dafür gestimmt | |
Michael Leutert | DIE LINKE | 162 - Chemnitz | Nicht beteiligt |
Der Entwurf der Regierungskoaltion sieht eine Änderung von Art. 21 Grundgesetz vor. Hintergrund des Antrages ist, dass das Bundesverfassungsgericht ein von den Bundesländern angestrengtes (zweites) Parteiverbotsverfahren gegen die NPD zurückgewiesen hatte. Das Gericht attestierte der NPD eine verfassungsfeindliche Ausrichtung, stufte die Partei aber als für das politische Geschehen bedeutungslos ein und verhängte deswegen kein Verbot.
In dem Urteil hatten die Verfassungsrichter allerdings auch darauf hingewiesen, dass es dem Gesetzgeber freistehe, Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Parteien mit verfassungsfeindlicher Zielsetzung zu schaffen.
Dazu wurde das Grundgesetz nun vom Bundestag um folgende Absätze ergänzt:
"(3) Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen. Wird der Ausschluss festgestellt, so entfällt auch eine steuerliche Begünstigung dieser Parteien und von Zuwendungen an diese Parteien.
(4) Über die Frage der Verfassungswidrigkeit nach Absatz 2 sowie über den Ausschluss von staatlicher Finanzierung nach Absatz 3 entscheidet das Bundesverfassungsgericht."
Bisher war eine Streichung der staatlichen Parteienfinanzierung nicht möglich, solange eine Partei nicht verboten war.
Der Gesetzesentwurf wurde mit den Stimmen der Union, der SPD und 30 Abgeordneten der Linksfraktion angenommen (20 Linken-Abgeordnete enthielten sich der Stimme). Die Grünen stimmten geschlossen gegen den Antrag. Die grüne Fraktionschefin Renate Künast sagte in der Plenardebatte, die NPD sei ein Feind der Verfassung, aber auch ein politischer Zwerg. Mit der Verfassungsänderung sei das größere Problem des Rechtsextremismus nicht gelöst. Der Gesetzesentwurf wäre ein fatales Zeichen in Richtung der Demokratie, da es "mal eben ein Grundgesetz" abschaffe, so Künast.
Ulla Jelpke von der Linken sagte in ihrem Redebeitrag, dass neofaschistische Parteien nicht länger vom Staat gefördert werden sollten, kritisierte allerdings, dass das Finanzierungsverbot für sechs Jahre gelten solle. Stattdessen schlug sie eine vierjährige Dauer vor und erklärte, dass der Parlamentsbeschluss kein Ersatz für eine entschlossene Politik gegen neofaschistische und rechtsextreme Parteien sei.
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