Reform der Jobcenter

Ziel der Grundgesetzänderung ist es, dass die Leistungen im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitslose weiterhin in den Jobcentern angeboten werden können. Mit Ausnahme der Linkspartei stimmten alle Parteien für den Gesetzentwurf.

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Dafür gestimmt
514
Dagegen gestimmt
71
Enthalten
0
Nicht beteiligt
36
Abstimmungsverhalten von insgesamt 621 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Jens AckermannJens AckermannFDP68 - Börde - Jerichower Land Dafür gestimmt
Portrait von Christian AhrendtChristian AhrendtFDP13 - Schwerin - Ludwigslust Dafür gestimmt
Portrait von Ilse AignerIlse AignerCDU/CSU224 - Starnberg Dafür gestimmt
Portrait von Agnes AlpersAgnes AlpersDIE LINKE55 - Bremen I Dagegen gestimmt
Portrait von Peter AltmaierPeter AltmaierCDU/CSU297 - Saarlouis Dafür gestimmt
Portrait von Kerstin AndreaeKerstin AndreaeDIE GRÜNEN281 - Freiburg Dafür gestimmt
Portrait von Ingrid Arndt-BrauerIngrid Arndt-BrauerSPD125 - Steinfurt I - Borken I Dafür gestimmt
Portrait von Rainer ArnoldRainer ArnoldSPD262 - Nürtingen Dafür gestimmt
Portrait von Christine Aschenberg-DugnusChristine Aschenberg-DugnusFDP4 - Rendsburg-Eckernförde Dafür gestimmt
Portrait von Peter AumerPeter AumerCDU/CSU233 - Regensburg Dafür gestimmt
Portrait von Daniel BahrDaniel BahrFDP130 - Münster Dafür gestimmt
Portrait von Dorothee BärDorothee BärCDU/CSU248 - Bad Kissingen Dafür gestimmt
Portrait von Heinz-Joachim BarchmannHeinz-Joachim BarchmannSPD52 - Helmstedt - Wolfsburg Dafür gestimmt
Portrait von Thomas BareißThomas BareißCDU/CSU295 - Zollernalb - Sigmaringen Dafür gestimmt
Portrait von Doris BarnettDoris BarnettSPD208 - Ludwigshafen/Frankenthal Nicht beteiligt
Portrait von Hans-Peter BartelsHans-Peter BartelsSPD5 - Kiel Dafür gestimmt
Portrait von Klaus BarthelKlaus BarthelSPD224 - Starnberg Dafür gestimmt
Portrait von Norbert BarthleNorbert BarthleCDU/CSU269 - Backnang - Schwäbisch Gmünd Dafür gestimmt
Portrait von Sören BartolSören BartolSPD172 - Marburg Dafür gestimmt
Portrait von Dietmar BartschDietmar BartschDIE LINKE13 - Schwerin - Ludwigslust Dagegen gestimmt
Portrait von Bärbel BasBärbel BasSPD116 - Duisburg I Dafür gestimmt
Portrait von Sabine Bätzing-LichtenthälerSabine Bätzing-LichtenthälerSPD198 - Neuwied Nicht beteiligt
Portrait von Helmut Günter BaumannHelmut Günter BaumannCDU/CSU165 - Erzgebirgskreis I Dafür gestimmt
Portrait von Ernst-Reinhard BeckErnst-Reinhard BeckCDU/CSU289 - Reutlingen Dafür gestimmt
Portrait von Marieluise BeckMarieluise BeckDIE GRÜNEN55 - Bremen I Dafür gestimmt

Hintergrund der Entscheidung war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2007, das die Form der Mischverwaltung untersagt. Nach Auffassung des Zweiten Senats verletzt die Verwaltung in mehr als 350 Arbeitsgemeinschaften ("Argen"), in denen die Leistungen für Arbeitssuchende vergeben werden, den "Grundsatz eigenverantwortlicher Aufgabenwahrnehmung". Die Argen sind Gemeinschaftseinrichtungen von Bundesagentur für Arbeit (BA) und Kommunen. Dies ist laut BVerfG im Grundgesetz nicht vorgesehen. Viel mehr verlangt das Grundgesetz eine klare Zuständigkeit. Um eine Grundgesetzänderung zu ermöglichen, hatten sich Union, FDP und SPD im Vorfeld auf einen gemeinsamen Gesetzesantrag geeinigt. Dieser ermöglicht künftig eine gemeinsame Verwaltung der BA und der zuständigen Kommunen. Die Zahl der in "Alleinregie" betriebenen Agenturen wird sich im Jahr 2012 von 69 auf bis zu 110 erhöhen. Umgekehrt werden 330 Jobcenter dann gemeinsam von Kommunen und BA betrieben. Dadurch ändert sich für die meisten Bezieher von Arbeitslosengeld II wenig.

Weiterführende Links:

Der Antrag im Wortlaut (pdf)