Frage von Angelika A. • 05.10.2022
Bekomme ich die Energiepauschale?
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Antwort 05.10.2022 von Thorsten Frei CDU

Entscheidend aber ist, dass Sie in Deutschland unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sind. Das aber geht nicht aus Ihren Schilderungen hervor.

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Antwort 05.10.2022 von Thorsten Frei CDU

Das ändert am Ende aber nichts daran, dass wir als Unionsfraktion von Anfang an gefordert haben, dass die Entlastungsmaßnahmen viel zielgenauer auf Menschen mit besonders geringen finanziellen Spielräumen ausgerichtet werden und diese dann deutlich stärker als bisher unterstützt werden müsste.

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Antwort 05.10.2022 von Thorsten Frei CDU

Sofern Sie in den Niederlanden arbeiten, dort Steuern zahlen und auch dort Ihre Einkommenssteuererklärung abgeben, haben Sie keinen Anspruch auf die Energiepreispauschale.

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Antwort 03.10.2022 von Thorsten Frei CDU

An den bestehenden Anspruchsgrundlagen sollte sich nichts geändert haben

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Antwort 03.10.2022 von Thorsten Frei CDU

Auch auf unseren Druck hin, haben SPD, Grüne und FDP Anfang September ein drittes Entlastungspaket angekündigt, das als Kompensation eine Einmalzahlung für Rentner in Höhe von 300 EUR im Dezember vorsieht

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Antwort 03.10.2022 von Thorsten Frei CDU

Wenn Sie in Deutschland unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sind, dann können Sie die Energiepauschale bei Ihrer Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2022 im kommenden Jahr geltend machen