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Antwort 04.10.2022 von Thorsten Frei CDU

Da Sie in Luxemburg leben und dort Ihre Steuererklärung machen, dürften Sie trotz Ihrer Arbeit in Deutschland hier nicht als unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig gelten. Dies ist aber entscheidend, um in den Genuss der Pauschale zu kommen, die an das deutsche Steuerrecht gekoppelt ist.

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Antwort 02.10.2022 von Thorsten Frei CDU

Allerdings ist auch klar, dass die Energiepreispauschale erst in der Steuererklärung für das abgeschlossene Jahr 2022 geltend gemacht werden kann, also im kommenden Jahr.

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Antwort 30.09.2022 von Thorsten Frei CDU

Gerade auch angesichts der schweren Wirtschaftskrise ist es das falsche Signal, die Einwanderung in unser Land immer weiter zu lockern, so wie die Ampel-Koalition dies bisher mit ihren migrationspolitischen Vorlagen getan hat.

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Antwort 30.09.2022 von Thorsten Frei CDU

entscheidend, um in den Genuss der Energiepreispauschale zu kommen, ist, dass Sie in Deutschland Steuern zahlen und somit unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sind.

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Antwort 29.09.2022 von Thorsten Frei CDU

Aufgrund Ihrer Arbeit in Österreich und Ihrer Einkommenssteuerzahlungen dort, dürften Sie keinen Anspruch auf diese an das Steuersystem gebundene Entlastungsmaßnahme haben.

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Antwort 29.09.2022 von Thorsten Frei CDU

entscheidend ist, dass Sie entweder in Deutschland wohnen oder in Deutschland voll einkommenssteuerpflichtig sind. Der zweite Punkt jedenfalls geht nicht aus Ihren Schilderungen hervor.