Da Sie in Luxemburg leben und dort Ihre Steuererklärung machen, dürften Sie trotz Ihrer Arbeit in Deutschland hier nicht als unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig gelten. Dies ist aber entscheidend, um in den Genuss der Pauschale zu kommen, die an das deutsche Steuerrecht gekoppelt ist.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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