Dabei geht es beim §188 StGB nicht um den Schutz einzelner wichtiger Amtsträger vor Kritik. Es geht vor allem um die rund 200.000 Menschen, die sich ehrenamtlich in kommunalen Parlamenten und als Bürgermeister:innen engagieren, oft nur ohne oder mit einer geringen Aufwandsentschädigung, dafür aber mit vollem persönlichen Einsatz.
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Die Gesetzesverschärfung des 188 StGb war wegen Angriffen auf und allgemein zunehmender Hetze im Internet notwendig, um vor allem kommunale und ehrenamtliche Mandatsträger*innen vor Hass und Hetze zu schützen
Unser gesellschaftliches Miteinander sollte von Respekt, Sachlichkeit und fairer Auseinandersetzung geprägt sein. Für Beleidigungen, Verleumdungen und gezielte Diffamierungen darf es keinen Platz geben.
Die SPD spricht sich gegen die Abschaffung dieser Vorschrift aus, weil Hass, Bedrohungen und Einschüchterungen gegenüber Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern zunehmen
Den Antrag der AfD-Fraktion, den Straftatbestand der Politikerbeleidigung (§ 188 StGB) ersatzlos zu streichen, haben wir abgelehnt, weil eine ersatzlose Streichung einen Schutz aufgäbe, dessen Zweck in der Debatte häufig übersehen wird. Dass es Reformbedarf gibt, schließen wir damit aber ausdrücklich nicht aus.