Dabei geht es beim §188 StGB nicht um den Schutz einzelner wichtiger Amtsträger vor Kritik. Es geht vor allem um die rund 200.000 Menschen, die sich ehrenamtlich in kommunalen Parlamenten und als Bürgermeister:innen engagieren, oft nur ohne oder mit einer geringen Aufwandsentschädigung, dafür aber mit vollem persönlichen Einsatz.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 09.06.2026 von Dirk Wiese SPD
Antwort ausstehend von Katharina Beck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 03.06.2026 von Carsten Müller CDU
Unser gesellschaftliches Miteinander sollte von Respekt, Sachlichkeit und fairer Auseinandersetzung geprägt sein. Für Beleidigungen, Verleumdungen und gezielte Diffamierungen darf es keinen Platz geben.
Antwort ausstehend von Nina Scheer SPD
Antwort 12.06.2026 von Christoph de Vries CDU
Den Antrag der AfD-Fraktion, den Straftatbestand der Politikerbeleidigung (§ 188 StGB) ersatzlos zu streichen, haben wir abgelehnt, weil eine ersatzlose Streichung einen Schutz aufgäbe, dessen Zweck in der Debatte häufig übersehen wird. Dass es Reformbedarf gibt, schließen wir damit aber ausdrücklich nicht aus.
Antwort ausstehend von Lea Reisner Die Linke