
Wie weitere verfassungsändernde Mehrheiten erreicht werden könnten, ist wie üblich situativ auszuloten. Eine Zusammenarbeit mit der AfD indes haben wir immer ausgeschlossen. Daran hat sich nichts geändert.
Foto: Tobias Koch
Wie weitere verfassungsändernde Mehrheiten erreicht werden könnten, ist wie üblich situativ auszuloten. Eine Zusammenarbeit mit der AfD indes haben wir immer ausgeschlossen. Daran hat sich nichts geändert.
Das IFG selbst regelt nicht speziell den Zugang zu Informationen über herrenlose Konten, aber grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen bei Bundesbehörden, sofern keine Ausschlussgründe wie Datenschutz oder Geschäftsgeheimnisse greifen
Diese Regelung erachte ich als grundsätzlich ausgewogen und praxistauglich, da sie Rechtssicherheit für alle betroffenen Parteien sorgt, auch wenn ich Ihr ganz individuelles Gefühl der Benachteiligung nachvollziehen kann