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Thorsten Frei
CDU
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Frage von Markus H. •

Welche Maßnahmen folgen noch um die illegale Migration zu senken und deren Auswirkungen zu begrenzen?

Sehr geehrter Herr Frei,
ich würde gern wissen was noch geplant ist um die illegale Migration zu begrenzen?

Wie zum Beispiel
Wenn jemand illegal über die Grenze kam, kompletter Leistungsentzug und sofortige unbegrenzte Abschiebehaft.

Und ich würde gern wissen wie Sie die Auswirkungen der Migration bekämpfen? Werden Sie nochmals Ihren Antrag zur Bekämpfung des politischen Islam in den Bundestag einbringen?

Ich bedanke mich für Ihre Zeit.
Mit freundlichen Grüßen
Markus H.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr H.,

Deutschland muss schnellstmöglich die Kontrolle über die Migration zurückgewinnen. Deshalb sorgen wir für eine grundsätzliche Wende in der Migrationspolitik. Wir ordnen und steuern Migration. Die illegale Migration beenden wir. Die Anreize, in die Sozialsysteme einzuwandern, reduzieren wir deutlich.

Entscheidend ist in einem ersten Schritt, dass wir unsere Staatsgrenzen engmaschiger kontrollieren und auch zurückweisen, sofern nicht die notwendigen Einreisebestimmungen eingehalten werden. In Abstimmung mit unseren europäischen Nachbarn nehmen wir Zurückweisungen an den gemeinsamen Grenzen auch bei Asylgesuchen vor. Eine Weisung des Bundesinnenministers an die Bundespolizei ist bereits erfolgt.

Darüber hinaus werden wir in Europa einen restriktiveren Asylkurs vorantreiben. Die Reform des europäischen Asylsystems (GEAS) setzen wir um und entwickeln das GEAS weiter. Wir ergreifen in der Debatte über sichere Drittstaaten eine Initiative zur Streichung des Verbindungselements. Die Streichung ermöglicht Auslagerung von Asylgewährung sowie die Einrichtung von Rückführungszentren in Staaten außerhalb der EU.

National setzen wir den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte befristet für zwei Jahre aus, beenden freiwillige Bundesaufnahmeprogramme und erweitern die Liste der sicheren Herkunftsstaaten.

Abgelehnte Asylbewerber müssen unser Land wieder verlassen. Wir weiten dazu die Kompetenzen der Bundespolizei aus. Die Kapazitäten für Abschiebehaft werden wir deutlich erhöhen. Für eine bessere Kooperationsbereitschaft der Herkunftsländer bei Rückführungen nutzen wir auch die Visa-Vergabe, Entwicklungszusammenarbeit, die Handels- und Wirtschaftsbeziehungen als Hebel.

Wir schieben auch nach Afghanistan und Syrien ab. Für ausreisepflichtige Gefährder und Täter schwerer Straftaten wollen wir einen dauerhaften Ausreisearrest nach Haftverbüßung schaffen, bis die freiwillige Ausreise oder Abschiebung erfolgt.

Wir stellen Pull-Faktoren ab. Wir sorgen für eine konsequente Umsetzung der bestehenden Leistungsabsenkungen für Ausreisepflichtige. Neu ankommende Flüchtlinge aus der Ukraine, die nach dem 1. April 2025 einreisen, sollen wieder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.

Die „Turboeinbürgerung“ nach drei Jahren schaffen wir ab. Der deutsche Pass steht am Ende einer erfolgreichen Integration – nicht am Anfang.

Darüber hinaus werden wir sukzessive weitere Maßnahmen in den Blick nehmen, um die Migration in unser Land im Sinne der Bürger zu ordnen, zu steuern und zu begrenzen.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Frei

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