Antwort 05.09.2025 von Sabine Dittmar SPD
Ob damit strafrechtliche Tatbestände erfüllt sind, vermag ich als juristische Laiin nicht abschließend zu beurteilen
Ob damit strafrechtliche Tatbestände erfüllt sind, vermag ich als juristische Laiin nicht abschließend zu beurteilen
Jeglichen Angriffen auf die Freiheit und Sicherheit unserer Bürger ist entgegenzutreten, egal, von wem und aus welcher Richtung sie erfolgen.
Ich verweise in diesem Zusammenhang auf ähnliche oder identische Fragestellungen und meine diesbezüglichen Antworten
Fakt ist aber auch, dass er dem Haus vorgestanden und Teil der deutschen Zeitgeschichte ist.