Werden Sie Paragraf 188 StGB streichen?
Guten Tag Herr Frei,
wird die CDU den §188 StGB wieder streichen? Würden Sie nicht sagen das es ein gefährlicher Paragraf ist.
Wird gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) eine Beleidigung (§ 185) aus Beweggründen begangen, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen, und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Das politische Leben des Volkes reicht bis hin zur kommunalen Ebene.
Das bedeutet wenn jemand einen Inhalt verbreitet der dazu geeignet ist, Menschen davon zu überzeugen diesen Politiker nicht mehr zu wählen ist ja sein öffentliches wirken erheblich erschwert. Das heißt ja schon sagen der oder die macht einen schlechten Job wäre schon ein Straftatbestand! Erkennen Sie wie gefährlich dieser Paragraf ist?
Mfg Markus H.

Sehr geehrter Herr H.
nein, ich würde nicht sagen, dass § 188 StGB ein gefährlicher Paragraf ist, zumal die Gerichte die Anwendung im Einzelfall bewerten und auslegen. Insofern sehe ich keine politische Entwicklung, die zu seiner Streichung führen könnte. Ganz im Gegenteil haben wir in der Vergangenheit zu viele verbale und non-verbale Angriffe auf Amts- und Mandatsträger – sogar im Ehrenamt – und selbst auf deren Familien gesehen. Deshalb müssen wir unsere Anstrengungen intensivieren, um diese Stützen des gesellschaftlichen Zusammenlebens zu schützen und zu unterstützen. Im Koalitionsvertrag haben wir uns auf die Fortführung der bundesweiten Ansprechstelle zum Schutz für kommunale Amts- und Mandatsträger verständigt. Angriffe auf diejenigen, die uns unter anderem in Freiwilligen Feuerwehren und Rettungsdiensten schützen, werden wir härter bestrafen und die Strafprozesse beschleunigen.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei