
Ich werde Ihre Anregungen gerne an meine fachpolitischen Kolleg*innen mit Bitte um Berücksichtigung weitergeben und bin zuversichtlich, dass sich zeitnah etwas ändert.
Filiz Polat
Ich werde Ihre Anregungen gerne an meine fachpolitischen Kolleg*innen mit Bitte um Berücksichtigung weitergeben und bin zuversichtlich, dass sich zeitnah etwas ändert.
Es ist gut möglich, dass das neue Staatsangehörigkeitsrecht im Januar in Kraft tritt.
Die Bundesregierung und nicht der Bundestag wird den Gesetzesentwurf voraussichtlich einbringen.
Die Zulassung der Mehrstaatigkeit funktioniert, wie Sie es richtig annehmen, "in beide Richtung".
Ob ein Parteiverbot aber verhängt werden sollte, entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
Das Bundesgesetzblatt (BGBl) ist das offizielle Verkündungsorgan der Bundesrepublik Deutschland. Neue Gesetze werden im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und sind dort für jeden frei zugänglich.