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Antwort 09.06.2023 von Filiz Polat BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich möchte Ihnen mitteilen, dass wir in unserer Gesetzesnovelle planen, die erforderliche Aufenthaltsdauer für die Beantragung der deutschen Staatsangehörigkeit zu verkürzen

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Antwort 09.01.2023 von Filiz Polat BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Die doppelte Staatsbürgerschaft soll ohne Wenn und Aber für alle erfolgen, dementsprechend sollen keine Beibehaltungsgenehmigungen mehr benötigt werden

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Antwort 09.06.2023 von Filiz Polat BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Wir planen die Beibehaltung der ursprünglichen Staatsangehörigkeit, neben der erworbenen deutschen Staatsangehörigkeit, zu legalisieren

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Antwort 16.01.2023 von Filiz Polat BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

die Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes soll die Mehrstaatigkeit für alle Bürger*innen ermöglichen. Dementsprechend wird bei Antrag auf eine weitere Staatsbürgerschaft keine Beibehaltungsgenehmigung mehr benötigt. 

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Antwort 09.06.2023 von Filiz Polat BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Aufenthalte in der Vergangenheit werden somit nicht für den Erwerb der Staatsbürgerschaft berücksichtigt

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Antwort 07.02.2023 von Filiz Polat BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Im Rahmen dieser Novelle ist bei bei Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit die Möglichkeit zur Beibehaltung der ursprünglichen Staatsangehörigkeit (auch für Bosnien-Herzegowina) geplant.