Deutscher im Sinne des Grundgesetzes (Art. 116 GG) ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
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Antwort 07.10.2026 von Stephan Brandner AfD

Antwort 17.09.2026 von Martyna Ewa Dabrowska Die Linke
Ich bin in Stettin geboren und habe eine doppelte Staatsbürgerschaft.
Antwort 16.09.2026 von Stephan Brandner AfD
Es betrifft natürlich nicht Europäer.
Antwort 22.06.2026 von Hakan Demir SPD
Die entsprechende frühere Regelung sah auch dann eine Anspruchseinbürgerung vor, wenn der Lebensunterhalt zwar nicht ohne Inanspruchnahme von Sozialleistungen gesichert werden konnte, man diese Inanspruchnahme aber nicht selbst zu vertreten hatte.
Antwort 10.12.2025 von Beatrix von Storch AfD
In Deutschland geborene Ausländer, die sich an Recht und Gesetz halten, müssen sich keine Sorgen darüber machen, dass sie abgeschoben werden.
Antwort 24.11.2025 von Stephan Brandner AfD
Ich kann mit Hilfe Ihrer Angaben weder überprüfen, ob Sie sich legal im Land aufhalten, noch ob Sie straffällig werden, einer terroristischen Vereinigung angehören und auf welcher Grundlage Sie in Deutschland leben.