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Grundsätzlich gilt seit dem 1. Juli 2025, dass die SED-Opferrente unabhängig vom Einkommen gezahlt wird
Seit dem 1. Juli 2025 gilt: Die SED-Opferrente wird unabhängig vom Einkommen gezahlt. Soziale Ausgleichszahlungen für Verfolgte wie die SED-Opferrente bleiben bei der Einkommensberechnung von Leistungen wie der Grundsicherung außen vor.
Die gesetzliche Grundlage für die SED-Opferrente sieht vor, dass laufende Leistungen automatisch angepasst werden, wenn sich durch eine Gesetzesänderung die Höhe oder die Anspruchsvoraussetzungen ändern.
Die SED-Opferrente können Menschen beantragen, die laut § 17a des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes „eine mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbare Freiheitsentziehung von insgesamt mindestens 90 Tagen erlitten haben“. Das kann auch ehemalige DDR-Heimkinder betreffen.