
Seit dem 1. Juli 2025 gilt: Die SED-Opferrente wird unabhängig vom Einkommen gezahlt. Soziale Ausgleichszahlungen für Verfolgte wie die SED-Opferrente bleiben bei der Einkommensberechnung von Leistungen wie der Grundsicherung außen vor.
Seit dem 1. Juli 2025 gilt: Die SED-Opferrente wird unabhängig vom Einkommen gezahlt. Soziale Ausgleichszahlungen für Verfolgte wie die SED-Opferrente bleiben bei der Einkommensberechnung von Leistungen wie der Grundsicherung außen vor.
Die gesetzliche Grundlage für die SED-Opferrente sieht vor, dass laufende Leistungen automatisch angepasst werden, wenn sich durch eine Gesetzesänderung die Höhe oder die Anspruchsvoraussetzungen ändern.
Die SED-Opferrente können Menschen beantragen, die laut § 17a des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes „eine mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbare Freiheitsentziehung von insgesamt mindestens 90 Tagen erlitten haben“. Das kann auch ehemalige DDR-Heimkinder betreffen.
Bei ihrer Einführung 2007 – auch vor meiner Zeit im Deutschen Bundestag – war die SED-Opferrente darauf ausgerichtet, gezielt wirtschaftlich bedürftige Opfer politischer Verfolgung in der DDR zu unterstützen. Mit der Reform in diesem Jahr haben wir das geändert: Die Würdigung des individuell erlittenen Unrechts durch das SED-Regime, das unabhängig von der wirtschaftlichen Lage besteht, tritt nun stärker in den Mittelpunkt.
Der Bundestag hat noch in der vergangenen Wahlperiode beschlossen, dass die SED-Opferrente ab dem 1. Juli 2025 400 Euro statt 330 Euro betragen soll.
Der Deutsche Bundestag hat am 30. Januar 2025 einstimmig weitreichende Verbesserungen für SED-Opfer beschlossen und ein "Sechstes Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR" gebilligt. Dieses Gesetz tritt zum 1. Juli 2025 in Kraft.