Auch wenn der Bund 1,8 Milliarden Euro für diesen Härtefallfonds bereitstellt, wird die Antragstellung zur Erstattung über die jeweiligen Bundesländer erfolgen. Für die Umsetzung bedarf es deshalb einer Vereinbarung zwischen Bund und Ländern, die im Moment vom Bundeswirtschaftsminister mit den Ländern verhandelt wird.
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