Das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum unterscheidet nicht nach den jeweiligen Ursachen für den Hilfebedarf.
Ein langfristiger Wechsel hin zu einer Erwerbstätigenversicherung wäre ein Kraftakt, der gut vorbereitet sein müsste und einen längeren Vorlauf bräuchte. Andere Länder haben den Systemwechsel aber auch geschafft.
Der Arbeitsschutz in Deutschland ist durch das Klimaanpassungsgesetz verpflichtet, insbesondere Klimaanpassungsbedarfe zu berücksichtigen.
Mit Ihrem Vorschlag würden aber vor allem zwei Grundprinzipien der gesetzlichen Rentenversicherung aufgegeben:
Entsprechend dem Versicherungsprinzip entstehen Leistungsansprüche nur bis zur Höhe der geleisteten Beiträge.
CDU/CSU und SPD haben sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, dass das Werkstattentgelt verbessert werden soll. Wie dies konkret umgesetzt werden soll, wird derzeit geprüft.

