Über die Finanzierung der Rundfunkanstalten bestimmen nicht diese selbst, sondern eine unabhängige Expertenkommission (die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, kurz KEF) sowie die Landesparlamente der 16 Bundesländer.
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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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