Eine Voraussetzung, um die Grundrente zu beziehen, ist das Vorliegen von mindestens 33 Jahren an sogenannten Grundrentenzeiten. Dazu zählen Zeiten der Pflichtversicherung vor allem aus Beschäftigung sowie auch Zeiten der Berufsausbildung, Kindererziehungszeiten und Pflegezeiten.
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