(...) Die Bedingungen, die den Steuerbetrug mit zu Unrecht beantragten Anrechnungen oder Erstattungen der Kapitalertragssteuer erleichtert haben, sind beseitigt. Das bedeutet, dass fortan nicht mehr die ausschüttende Gesellschaft die Kapitalertragsteuer an die Finanzverwaltung abführt, sondern die Bank, die die Dividende dem Steuerpflichtigen gutschreibt und den Steuereinbehalt bestätigt. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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