Frage von Neil S. • 12.01.2024
Frage von Anna L. • 12.01.2024
Antwort 15.02.2024 von Oliver Krauß CDU
Ein Parteiverbotsverfahren können nur die Bundesregierung, der Bundesrat und der Bundestag beantragen. Es sind alle drei oberste Bundesorgane. Über ein Verbot entscheidet ausschließlich das Bundesverfassungsgericht.
Frage von Inessa S. • 12.01.2024
Frage von Manuela H. • 12.01.2024
Frage von Daniel R. • 12.01.2024
Frage von Anja H. • 12.01.2024
Antwort 23.01.2024 von Alexander Baer SPD
Es ist aus guten Gründen im Grundgesetz verankert. Falls die Verfassungsorgane zu dem Schluss kommen sollten, dass die AfD oder eine andere Partei verfassungsfeindlich handelt, ist es deren Pflicht, entsprechende rechtliche Schritte einzuleiten.
