Unabhängig von der aktuellen Entscheidung zeigt die Debatte aus meiner Sicht vor allem, dass wir insgesamt weiter an die psychotherapeutische Versorgung ran müssen: bessere Bedarfsplanung, ein schnellerer Zugang zu passenden Angeboten und Strukturen, die dem tatsächlichen Bedarf endlich gerechter werden.
Die LReg hat in der letzten Sitzung des Haushaltsausschusses mitgeteilt, an einem entsprechenden Gesetzentwurf zu arbeiten.
Wie ich Ihnen und den weiteren Petentinnen und Petenten auf Ihre Anfragen bereits mitgeteilt hatte, werden die aktuellen Urteile des Bundesverfassungsgerichtes zur Beamtenbesoldung momentan durch die niedersächsischen Ministerien geprüft und ausgewertet.
Die Honorare für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten werden nicht direkt von der Landespolitik festgelegt. Sie sind Ergebnis von Verhandlungen der gemeinsamen Selbstverwaltung auf Bundesebene – insbesondere zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband im sogenannten Bewertungsausschuss.
