Das Urteil schreibt keine konkreten steuerpolitischen Maßnahmen vor und verbietet auch keine temporäre Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger. Insofern ist eine temporäre Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe aus meiner Sicht kein Widerspruch zu den verfassungsrechtlichen Vorgaben.
Es ist richtig: In der Privatwirtschaft gibt es solche Anrechnungsmodelle nicht, da dort Löhne nach dem Marktprinzip und nicht nach dem Alimentationsprinzip gezahlt werden. Das Besoldungsrecht ist jedoch ein öffentlich-rechtliches Treueverhältnis.
Auch wenn es sich aktuell ‚nur‘ um bundespolitische Überlegungen handelt, steht für mich fest: die Abschaffung der beitragsfreien Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung ist indiskutabel.
Ansonsten: Niedersachsen hat die NIS-2-Richtlinie bereits umgesetzt.
Weil Sie den Eindruck ansprechen, der Justizvollzug sei oft „nur das dritte Rad“: Leider ist der Justizvollzug in der Öffentlichkeit nicht so sichtbar wie die anderen Teile der Justiz und der Staatsgewalt.
