Da der Staatsgerichtshof den Gesetzgeber verpflichtet hat, die Wahlkreiseinteilung bis zur nächsten Landtagswahl im Jahr 2027 zu überarbeiten, ist diese Gesetzesänderung nun erforderlich
Ihre pauschale Aussage "Ziele seien erreicht worden" wird sicherlich dem umfangreichen Zwischenbericht nicht gerecht. Er umfasst auf fast 200 Seiten zahlreiche Daten und Fakten. Die werden gerade ausgewertet. Danach wird der Vorschlag der Bundesregierung zum weiteren Vorgehen vorgelegt.

Derzeit liegt kein Beschluss zur Erweiterung vor, jedoch werden aus naturschutzfachlicher Sicht verschiedene Entwicklungsoptionen kontinuierlich bewertet. Ich begleite diese Diskussion gern weiter und stehe für Ihre Hinweise zur Verfügung.
Wer möchte, kann auch weiterhin homöopathische Mittel anwenden oder kaufen. Homöopathische Mittel sollten aber nicht wie wirksame Arzneimittel behandelt und über die gesetzliche Krankenversicherung erstattet werden, wenn ihre Wirksamkeit wissenschaftlich nicht belegt ist.
Als Landtagsabgeordnete habe ich bei Neuauszählungen auf Bundesebene allerdings weder eine Zuständigkeit noch ein Stimmrecht. Das liegt allein beim Bundestag, dem Wahlprüfungsausschuss und dem Bundeswahlleiter.
Ich teile daher die Sorge vieler Fachleute, darunter auch des Kinderschutzbundes, dass mit einer anlasslosen Kontrolle privater Nachrichten mehr Schaden als Nutzen entstehen würde. Wir brauchen wirksamen Kinderschutz, aber keine Massenüberwachung.
