Antwort 10.04.2026 von Andreas Winhart AfD
Tierschutz spielt in der AfD, wie Sie auch an den zahlreichen weiteren Antworten hier auf meinem Abgeordneten-Watch-Profil sehen, eine wichtige Rolle.
Tierschutz spielt in der AfD, wie Sie auch an den zahlreichen weiteren Antworten hier auf meinem Abgeordneten-Watch-Profil sehen, eine wichtige Rolle.
Bei der von Ihnen angesprochenen Hundesteuer handelt es sich um eine kommunale Aufwandsteuer. Zuständig für deren Erhebung, Verwendung und mögliche Zweckbindung sind ausschließlich die Städte und Gemeinden. Der Bund hat keine rechtliche Möglichkeit, die Einnahmen aus der Hundesteuer Tierheimen oder Tierschutzorganisationen zuzuweisen.
Hierzu wird es am 13. April 2026 von 15:30-17:30 Uhr eine Öffentliche Anhörung geben. Anmeldung via agrarausschuss@bundestag.de