Die Entscheidung, die Vergütungen für die meisten ambulanten psychotherapeutischen Leistungen ab dem 1. April um 4,5% abzusenken, haben auch wir als CDU-Fraktion Niedersachsen anlässlich des bundesweiten Aktionstages am 15. April kritisiert und uns auf die Seite der Psychotherapeutinnen und -therapeuten gestellt.
Das aktuelle politische Klima im laufenden Kommunalwahlkampf empfinde ich als äußerst fair. Ich wünsche mir jedoch seitens der CDU, den Wahlkampf auf der inhaltlichen Ebene zu führen, anstatt sich über die Bekleidung eines Kontrahenten zu echauffieren.
Der Niedersächsische Landtag hat in seiner Plenarsitzung am 28. April 2026 die Anpassung der Grundentschädigung gemäß § 6 Abs. 4 des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes (NAbgG) vorgenommen. Alle im Landtag vertretenen Fraktionen haben diese Anpassung entsprechend bestätigt.
