Der Niedersächsische Landtag hat in seiner Plenarsitzung am 28. April 2026 die Anpassung der Grundentschädigung gemäß § 6 Abs. 4 des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes (NAbgG) vorgenommen. Alle im Landtag vertretenen Fraktionen haben diese Anpassung entsprechend bestätigt.
Im Hinblick auf Ihre Idee zur Schaffung eines Landesamtes für Mobilität möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich persönlich die bisherigen Strukturen für vollkommen ausreichend halte.
Ich teile Ihren Punkt zur Konkurrenzfähigkeit im Ländervergleich: Auch wenn die konkrete Differenz je nach Besoldungsgruppe, Stufe und Familienkonstellation variiert, ist der Trend eindeutig: Wenn Niedersachsen über Jahre spürbar hinterherläuft, wird der öffentliche Dienst unattraktiver – und das bekommen die Bereiche mit ohnehin hoher Belastung (wie z. B. der Vollzug) zuerst zu spüren.
Das Bundesverfassungsgericht legte im Zuge des Urteils zur Besoldung der Beamtinnen und Beamten in Berlin als Bezugsgröße eine vierköpfige „Alleinverdienerfamilie“ zugrunde, wobei die Beamtin bzw. der Beamte als „Haushaltsvorstand“ mit dem Faktor 1,0, die Partnerin bzw. der Partner mit einem Faktor von 0,5, ein mindestens 14 Jahre altes Kind ebenfalls mit dem Faktor 0,5 und ein jüngeres Kind mit dem Faktor 0,3 berücksichtigt wird.
Im April wurde das Niedersächsische Gesetz über die Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge im Jahr 2026 (Drucksache 19/10402) direkt in den Ausschuss für Haushalt und Finanzen eingebracht und dort am 22. April zum ersten Mal beraten.
