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Die Richtlinie (EU) 2022/2041 über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union (EU-Mindestlohn-Richtlinie) ist bis zum 15. November 2024 in nationales Recht umzusetzen. Die Bundesregierung prüft aktuell noch, ob sich aus der EU-Mindestlohn-Richtlinie gesetzgeberischer Umsetzungsbedarf im Mindestlohnrecht ergibt.
Es sind, wenn hinsichtlich der Gestaltung alters- und alternsgerechter Arbeitsplätze Handlungsbedarf für bestimmte Berufsgruppen bzw. für besonders belastende Tätigkeiten gesehen wird, in erster Linie die Sozialpartner aufgerufen, differenzierte betriebs- und branchenbezogene Regelungen zu schaffen
Es gibt nur einen, der dafür verantwortlich wäre und der heißt Wladimir Putin.
Wir müssen die ukrainische Armee in die Lage versetzen, die russischen Streitkräfte aufzuhalten, um eine Ausweitung des Krieges zu verhindern.
Als CDU kämpfen wir auch weiterhin für ein Drittliga-taugliches Stadion.