Antwort 22.03.2021 von Bela Bach SPD
(...) Grundsätzlich werden alle Petitionen, die den Deutschen Bundestag erreichen, einer sehr sorgfältigen parlamentarischen Prüfung unterzogen. (...)
(...) Grundsätzlich werden alle Petitionen, die den Deutschen Bundestag erreichen, einer sehr sorgfältigen parlamentarischen Prüfung unterzogen. (...)
(...) Für unsere Gegenwart ist das Modell nicht umsetzbar. Woher soll das Geld kommen, frage ich mich. (...)
(...) Unser heutiges soziales Sicherungssystem hat große Lücken (...)
(...) Diese Petitionen werden zunächst vom Petitionsausschuss des Parlaments behandelt (...)
(...) für die Prüfung des Beihilfeverfahren ist die Kommission und nicht der Wirtschaftsausschuss des Parlamentes zuständig. (...)