Wir haben viele Vorschläge eingebracht, die aber keine Mehrheit gefunden haben. Insofern scheint das Interesse der anderen Fraktionen nicht so groß zu sein.
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Unser Grundgesetz sieht derzeit lediglich zwei Szenarien für Volksentscheide auf Bundesebene vor: Zum einen, wenn es um eine neue Verfassung geht und zum anderen bei einer Neugliederung von Bundesländern. Weitere Volksentscheidungen auf Bundesebene wären daher nur möglich, wenn das Grundgesetz entsprechend geändert wird.
Gleichwohl stehen wir direktdemokratischen Elementen nicht grundsätzlich ablehnend gegenüber. Im Gegenteil: Wir sehen darin Chancen, damit Bürgerinnen und Bürger ihre Anliegen unmittelbar einbringen und aktiv mitgestalten können, insbesondere auf kommunaler Ebene.
Ihre weitere Frage zur direkten Demokratie hat mich erreicht. Möglichkeiten der Volksgesetzgebung gibt es auf kommunaler, Landes- und Europaebene. Im Bund verweigert sich vor allem die Union der dafür notwendigen Zwei-Drittel-Mehrheit, um die Möglichkeit der Volksgesetzgebung im Grundgesetz zu verankern.
Seit 1993 setzt sich meine Partei für Volksentscheide auf Bundesebene ein, scheiterte jedoch wiederholt an der ablehnenden Haltung anderer Parteien