Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Unser Grundgesetz sieht derzeit lediglich zwei Szenarien für Volksentscheide auf Bundesebene vor: Zum einen, wenn es um eine neue Verfassung geht und zum anderen bei einer Neugliederung von Bundesländern. Weitere Volksentscheidungen auf Bundesebene wären daher nur möglich, wenn das Grundgesetz entsprechend geändert wird.
Seit 1993 setzt sich meine Partei für Volksentscheide auf Bundesebene ein, scheiterte jedoch wiederholt an der ablehnenden Haltung anderer Parteien
Repräsentative Demokratie hat sich bewährt – Bürgerbeteiligung bleibt zentral, direkt und dialogisch.
Die Grüne Fraktion hat sich im Petitionsausschuss für die Veröffentlichung der Petition eingesetzt, aber unser Antrag wurde leider abgelehnt.