Antwort 17.06.2025 von Carsten Linnemann CDU
Direkte Kommunikation bevorzugt
Direkte Kommunikation bevorzugt
Die Bundesregierung setzt statt einer weiteren Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters auf mehr Flexibilität beim Übergang vom Beruf in die Rente. Bezüglich einer Anhebung der Altersgrenzen für langjährig Versicherte bei der Rente mit Abschlägen (§§ 36, 236 SGB VI) sind keine Änderungen geplant.
Die Grundsicherung im Alter dient als ergänzende Leistung, um das Einkommen auf das notwendige Existenzminimum anzuheben.