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Die vor unserer Regierungsübernahme geschaffene Regelung, die seit dem 1. März 2024 (§ 36 Abs. 3 AufenthG) in Kraft ist, dient jedoch einem klaren Zweck: Ausländische Fachkräfte mit bestimmten Aufenthaltstiteln (z. B. Blaue Karte EU) sollen durch den erleichterten Elternnachzug – befristet bis 2028 – stärker motiviert werden, sich dauerhaft in Deutschland niederzulassen und hier ihre Expertise einzubringen. Es handelt sich um einen temporären Anreiz zur Fachkräftegewinnung, der keine automatische Bewilligung vorsieht, sondern Ermessenssache der Ausländerbehörde bleibt.
Ich kann Ihnen versichern: Die Visumabteilung nimmt so viele Visumanträge wie möglich entgegen und bearbeitet diese. Zu Wartezeiten kommt es, wenn die Nachfrage nach Visa die Kapazitäten der Botschaft zur zügigen Bearbeitung der Anträge übersteigt.
Die Bundesregierung plant keine Abschaffung des Familiennachzugs für Deutsche oder rechtmäßig hier lebende Menschen
Immerhin geht es um Familien, die getrennt leben müssen.