Frage von Felix E. •

Welchen Grund sehen Sie darin, Menschen ihre Grundrechte zu verwehren?

Im Jahr 2024 war ich mit meiner Jahrgangsstufe in Berlin. Am letzten Tag unseres Aufenthalts haben wir unter anderem einer Plenarsitzung beigewohnt. Der aktuelle Tagesordnungspunkt: Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag.

Sie haben anschließend mit „Nein“ gestimmt. (12.04.2024)

Ich wende mich an Sie – ein direkt gewähltes MdB meines Wahlkreises – im Jahr 2024 und heute;

Ich wende mich an Sie als stellvertretender Vertreter von knapp 25.500 Menschen:

Warum verwehren Sie einigen Menschen in Deutschland – auch in Ihrem Wahlkreis – das Grundrecht auf freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit?

Sie entscheiden nach Ihrem Gewissen.

Doch ich fühle mich von Ihnen nicht vertreten, wenn Sie einer so grundlegenden Gesetzesänderung nicht zustimmen.

Das zuvor geltende Transsexuellengesetz wurde in Teilen für verfassungswidrig erklärt.

Hätten Sie es dennoch weiter gelten lassen – oder hatten Sie einen eigenen Vorschlag zur Änderung dieses Gesetzes?

Ich hoffe auf eine Antwort.

Portrait von Ralph Edelhäußer
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr E.

vielen herzlichen Dank für Ihre Anfrage vom 29. Juni 2025, in der Sie sich auf die Abstimmung im Deutschen Bundestag am 12. April 2024 über das "Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften" beziehen. Dieses Gesetz wurde damals von einer Mehrheit der Abgeordneten angenommen (372 Ja-Stimmen).

Wir als CSU-Fraktion sehen die Notwendigkeit und den Handlungsbedarf, Transpersonen mehr Anerkennung und Schutz zuzusichern. Unsere Bedenken hinsichtlich der vorgeschlagenen Regelungen zur Selbstbestimmung, liegen insbesondere im Bereich des Schutzes von Kindern und Jugendlichen.  Ich bin der Auffassung, dass Kinder und Jugendliche vor allem in der volatilen Lebensphase der Pubertät besonderen Schutz und Beratung gewährleistet bekommen müssen. Wir müssen ausschließen, dass leichtfertige Geschlechtswechsel die Antwort auf Selbstzweifel und Identitätskrisen werden und deshalb halten wir unabhängige psychologische Gutachten und eine fachliche Beratung für unersetzlich. Ebenso stehen wir operativen Eingriffen vor der Volljährigkeit kritisch gegenüber. Diese komplexen medizinischen, psychologischen und gesellschaftlichen Fragen können nicht allein durch eine rein individuelle Erklärung geregelt werden, sondern hier ist eine fachliche Begleitung und Prüfung weiterhin notwendig. Deshalb habe ich damals mit „nein“ bei der Abstimmung zum Selbstbestimmungsgesetzt gestimmt. 

Im Zuge der Neuwahlen und des Regierungswechsels haben wir nun aus den genannten Gründen als CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag verabredet, das Gesetz bis Ende Juli 2026 mit besonderem Fokus auf die Auswirkungen von Kindern und Jugendlichen zu evaluieren.

Ich bin offen für Gespräche und setzte mich, genauso wie die CSU, für die Stärkung der Rechte von Transpersonen ein, ohne dabei wichtige rechtliche und gesellschaftliche Rahmenbedingungen zu vernachlässigen. 

Mit freundlichen Grüßen

Ralph Edelhäußer

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Ralph Edelhäußer
CSU