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Ich unterstütze echte Selbstbestimmung – aber nicht ein Gesetz, das gut gemeint ist, aber in der Umsetzung zu unsicher bleibt und Missbrauch nicht ausreichend verhindert.
Der allgemeine Schutz vor Diskriminierung gilt. Die Aufnahme des Begriffs in Art. 3 GG ist aus meiner Sicht deshalb nicht erforderlich.
Es wird wegen des Missbrauchs des Selbstbestimmungsgesetzes durch eine Person nicht langjährige Arbeit, Überzeugung und ein wichtiges Gesetz infrage gestellt.
Für uns Grüne ist klar: Das Selbstbestimmungsgesetz darf kein Rückschritt sein. Unser Ziel war und ist es, dass Menschen, die ihren Geschlechtseintrag oder Vornamen ändern, dies selbstbestimmt, respektvoll und ohne zusätzliche Hürden tun können – ohne Sonderregister oder dauerhafte Speicherung früherer Daten, die Diskriminierung oder Stigmatisierung befördern könnten.
Es gewährt freizügige Änderungsmöglichkeiten - die daraus resultierenden Probleme sollen andere lösen.
Auch ohne das Selbstbestimmungsgesetz hat der Rechtsrahmen in Deutschland einen vollständigen Minderheitenschutz gewährleistet.