
Antwort ausstehend von Philip Hoffmann CDU

Verpflichtend ist lediglich die Beantwortung durch alle angeschriebenen Männer. Personen anderen Geschlechts können, müssen aber nicht antworten. Eine Verpflichtung zum Wehrdienst erwächst daraus derzeit jedoch zu keiner Zeit und für niemanden.
Als rheinland-pfälzische Landtagsabgeordnete stehe ich in dieser Frage ganz hinter der SPD-Bundestagsfraktion. Ihr queerpolitischer Sprecher, Falko Droßmann, hat bereits in der vergangenen Woche klargemacht, dass es mit der SPD keine solche Gesetzesänderung geben wird.