Ob und in welcher Form die derzeit diskutierten Änderungen letztlich Gesetz werden, ist noch Gegenstand der parlamentarischen Beratungen. Deshalb kann ich einem konkreten Abstimmungsverhalten heute nicht vorgreifen.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Es geht nicht um die Beschränkung datenschutzrechtlicher Kontrollen, sondern um eine effiziente aufgestellte Kontrolle, die den Anforderungen der Zeit entspricht und handlungsfähig ist.
In Punkt 14 werden Maßnahmen rund um das Thema Datenschutz wiederholt, die im Koalitionsvertrag beschlossen sind. Was konkret geplant ist, ist nicht offengelegt
Dass kleinere Betriebe beim bürokratischen Aufwand entlastet werden sollen, erachte ich für wichtig. Der richtige Hebel dafür sind die Formalpflichten wie Dokumentation und Verzeichnisse, nicht die Rechte der Betroffenen.
Daher sehe ich die Formulierung durchaus kritisch und teile die Auffassung, dass weniger die Unternehmensgröße als das Risiko der Datenverarbeitung entscheidend sein sollte.
Gleichwohl muss sichergestellt werden, dass die Einwilligung der Versicherten nicht nur formal bleibt, sondern in einem dialogischen Prozess zwischen allen Beteiligten umgesetzt wird.