Antwort 18.08.2026 von Stefan Schwartze SPD
Gleichwohl muss sichergestellt werden, dass die Einwilligung der Versicherten nicht nur formal bleibt, sondern in einem dialogischen Prozess zwischen allen Beteiligten umgesetzt wird.
Gleichwohl muss sichergestellt werden, dass die Einwilligung der Versicherten nicht nur formal bleibt, sondern in einem dialogischen Prozess zwischen allen Beteiligten umgesetzt wird.
Ziel muss sein, dass die Regelung in der Praxis nicht zu zusätzlichen unzumutbaren Belastungen für chronisch kranke Menschen führt.
Beim Informationsfreiheitsgesetz geht es nicht um Wirtschaft, sondern um die Sicherheit.
Auch eine generelle Verpflichtung, bereits ab dem ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest vorzulegen, halte ich für überzogen.
Ärztliche Entscheidung statt Selbstkrankschreibung!