Alois Rainer MdB
Alois Rainer
CSU
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Frage von Melissa F. •

Werden Sie der Einschränkung des Informationsfreiheitsgesetzes zustimmen, obwohl sie Transparenz und demokratische Kontrolle schwächt?

Sehr geehrter Herr Rainer,

nach § 1 IFG hat derzeit „jeder“ Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Der Koalitionsbeschluss vom 2. Juli sieht dagegen vor, den Anspruch auf natürliche Personen mit „berechtigtem Interesse“ zu beschränken, die die Information auf keinem anderen Weg erhalten können. Dadurch könnten u. a. Vereine, zivilgesellschaftliche Organisationen und Verlage ihren eigenen Auskunftsanspruch verlieren. Zusätzlich werden höhere Gebühren und weitere Ausnahmen geprüft.

Wie ist diese erhebliche Einschränkung staatlicher Transparenz mit demokratischer Kontrolle vereinbar? Wer soll künftig entscheiden, welches Interesse „berechtigt“ ist? Wie verhindern Sie, dass Behörden kritische Anfragen ablehnen, hohe Gebühren abschreckend wirken und staatlicher Machtmissbrauch schwerer aufgedeckt wird?

Werden Sie einer Reform zustimmen, die diese Beschränkungen enthält?

Wenn ja, wie sollen Bürger trotz Einschränkungen in der Transparenz Vertrauen in die Regierung behalten.

Alois Rainer MdB
Antwort von CSU

Sehr geehrte Frau F.,

ich kann gut nachvollziehen, dass die derzeit diskutierten Änderungen am Informationsfreiheitsgesetz bei vielen Bürgerinnen und Bürgern Sorgen auslösen. Transparenz staatlichen Handelns ist ein wesentlicher Bestandteil unseres demokratischen Rechtsstaates. Sie schafft Vertrauen, ermöglicht Kontrolle und stärkt die Legitimation staatlicher Entscheidungen. Deshalb ist das Informationsfreiheitsgesetz aus meiner Sicht eine wichtige Errungenschaft, die den Bürgerinnen und Bürgern einen Zugang zu amtlichen Informationen eröffnet.

Gleichzeitig gilt Transparenz nicht uneingeschränkt. Der Staat trägt auch Verantwortung für den Schutz sensibler Informationen, für die Sicherheit kritischer Infrastrukturen sowie für die Funktionsfähigkeit seiner Behörden. Vor diesem Hintergrund werden derzeit Anpassungen des Informationsfreiheitsgesetzes diskutiert. Hintergrund sind unter anderem neue hybride Bedrohungen, etwa der Versuch ausländischer Staaten oder anderer Akteure, gezielt Informationen über kritische Infrastrukturen oder staatliche Abläufe zu beschaffen. Ebenso muss gewährleistet sein, dass missbräuchliche oder massenhafte Anfragen die Arbeitsfähigkeit der Verwaltung nicht unverhältnismäßig beeinträchtigen und Beschäftigte im öffentlichen Dienst vor Anfeindungen und Bedrohungen geschützt werden.

Sie fragen, wie sich eine mögliche Einschränkung des Informationszugangs mit demokratischer Kontrolle vereinbaren lässt und wer künftig über ein „berechtigtes Interesse“ entscheiden soll. Das sind berechtigte Fragen, die im weiteren Gesetzgebungsverfahren sorgfältig beantwortet werden müssen. Für mich ist entscheidend, dass notwendige Schutzvorkehrungen nicht dazu führen dürfen, berechtigte Auskunftsansprüche der Bürgerinnen und Bürger unangemessen einzuschränken. Transparenz und Sicherheit dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden, sondern müssen in einen ausgewogenen Ausgleich gebracht werden.

Ob und in welcher Form die derzeit diskutierten Änderungen letztlich Gesetz werden, ist noch Gegenstand der parlamentarischen Beratungen. Deshalb kann ich einem konkreten Abstimmungsverhalten heute nicht vorgreifen. Ich werde den weiteren Gesetzgebungsprozess aufmerksam begleiten und mich dafür einsetzen, dass das Informationsfreiheitsgesetz auch künftig seinem grundlegenden Zweck gerecht wird: den berechtigten Informationszugang der Bürgerinnen und Bürger zu sichern und zugleich den Schutz staatlicher Sicherheitsinteressen und die Funktionsfähigkeit der Verwaltung angemessen zu berücksichtigen.

Freundliche Grüße

Alois Rainer

 

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