Frage von Michael v. • 18.01.2023

Antwort ausstehend von Dennis Mateskovic BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
In diesem Sinne werde ich auch an Ihrem Anliegen dranbleiben.
Wie sie sicher wissen haben Gerichte aller Instanzen - bis zum Bundesverfassungsgericht - die Einbeziehung von Betriebsrenten und Direktversicherungen in das Sozialversicherungssystem für rechtlich zulässig befunden. Trotzdem entstand hier eine großes Ungerechtigkeitsgefühl, dem wir mit unserem Zukunftsprogramm zur Bundestagswahl 2021 begegnen wollten.
Eine Abschaffung der Verbeitragung von Einkünften aus Direktversicherungen können wir nicht in Aussicht stellen, da dies weiter zu Lasten der GKV gehen würde.
Die Entwicklung der Berliner Wirtschaft und damit die Schaffung von Arbeitsplätzen stellt die Grundlage für eine Verbesserung der sozialen Lage dar.