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Die erste Evaluierung des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) ist für den 1. Oktober 2025 vorgesehen und soll die Auswirkungen auf Kinder- und Jugendschutz sowie Besitz- und Weitergabemengen beleuchten
Zur Frage der Ergebnisoffenheit: Die Evaluation folgt wissenschaftlichen Standards und methodischer Transparenz. Sie basiert auf unterschiedlichen Datenquellen – von anonymisierten Befragungen bis hin zu amtlichen Statistiken – und wird über Zwischen- und Abschlussberichte öffentlich gemacht.
Am Ende müssen die Verantwortlichen der Koalition gemeinsam Entscheidungen treffen. Dabei sind nicht nur die Ministerin und die CDU / CSU beteiligt, sondern auch die SPD. Ich versichere Ihnen, dass meine Kolleginnen und ich ergebnisoffen an das Thema herangehen und uns mit allen Facetten auseinandersetzen.
Zu gesundheitspolitischen Anfragen bitten wir Sie, sich direkt mit dem Bundesministerium für Gesundheit in Verbindung zu setzen unter poststelle@bmg.bund.de.