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Sehr geehrter Herr B., vielen Dank für Ihre Frage. Diese Frage kann ich zum gegenwärtigen Zeitpunkt leider nicht beantworten, da es ja noch nicht einmal einen Termin für eine Kabinettbefassung für den Gesetzentwurf gibt. Mit freundlichen Grüßen Johann Saathoff
Erst wenn dann der Deutsche Bundestag das Gesetz beschlossen hat und eine notwendige Rechtsverordnung erlassen wurde, kann die Ergänzungszahlung ausgezahlt werden. Zum Zeitplan dieses Gesetzes liegen mir leider keine Informationen vor.
Aussagen eines mir nicht bekannten Schreibens kann ich leider nicht bewerten. Bitte wenden Sie sich für eine Antwort an die Kollegen im Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz.