Ich halte sowohl eine Entlastung bei der Einkommensteuer als auch den verantwortungsvollen Umgang mit Steuergeldern für wichtige Ziele. Beides steht aus meiner Sicht nicht im Widerspruch zu einer Anpassung der Pendlerpauschale.
§ 188 StGB stuft die Ehre von Politikerinnen und Politikern nicht höher ein als die anderer Menschen
Die Einkommensteuerreform und die Anhebung der Pendlerpauschale verfolgen unterschiedliche, aber miteinander vereinbare Ziele.
Den Antrag der AfD-Fraktion, den Straftatbestand der Politikerbeleidigung (§ 188 StGB) ersatzlos zu streichen, haben wir abgelehnt, weil eine ersatzlose Streichung einen Schutz aufgäbe, dessen Zweck in der Debatte häufig übersehen wird. Dass es Reformbedarf gibt, schließen wir damit aber ausdrücklich nicht aus.
