Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Anpassungsgesetz)

Der Bundestag hat in namentlicher Abstimmung den Weg für die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in Deutschland freigemacht. Mit dem Gesetz der Bundesregierung wird das deutsche Asyl- und Aufenthaltsrecht an elf EU-Rechtsakte angepasst, die das Europäische Parlament und der Rat bereits am 14. Mai 2024 beschlossen hatten. Die Reform umfasst eine Richtlinie und zehn Verordnungen und tritt Mitte 2026 vollständig in Kraft. Ziel ist es, das europäische Asylsystem einheitlicher zu gestalten, Verfahren zu beschleunigen, humanitäre Standards zu sichern und irreguläre Migration besser zu steuern. Zugleich soll ein neuer Solidaritätsmechanismus sicherstellen, dass Mitgliedstaaten bei hoher Migrationsbelastung entlastet werden.

Kernstück der Reform ist unter anderem die neue Asylverfahrens-Verordnung. Sie führt verpflichtende Asylgrenzverfahren für bestimmte Personengruppen ein. Künftig sollen Asylanträge von Personen, bei denen ein Schutzanspruch voraussichtlich nicht besteht, bereits an den EU-Außengrenzen in einem beschleunigten Verfahren geprüft werden. Das betrifft nach Angaben der Bundesregierung etwa Menschen, die über ihre Identität getäuscht haben, eine Gefahr für die nationale Sicherheit oder öffentliche Ordnung darstellen oder aus Herkunftsstaaten mit einer EU-weiten Schutzquote von 20 Prozent oder weniger kommen. Von diesen Grenzverfahren ausgenommen sind unbegleitete Minderjährige, sofern sie keine Sicherheitsgefahr darstellen. Auch Minderjährige und ihre Familien sollen nicht vorrangig in diese Verfahren einbezogen werden. Obwohl Deutschland keine landseitigen EU-Außengrenzen hat, müssen entsprechende Verfahren an Flughäfen und Seehäfen eingeführt werden.

Weitere Bestandteile der Reform betreffen unter anderem die Zuständigkeitsregeln zwischen den Mitgliedstaaten (Nachfolge der Dublin-III-Verordnung), eine Reform der Eurodac-Datenbank zur besseren Registrierung von Asylsuchenden, ein neues Verfahren zur Identitäts- und Sicherheitsüberprüfung bei irregulärer Einreise sowie Sonderregelungen für Krisensituationen mit außergewöhnlich hoher Belastung der Asylsysteme.

Mit dem Anpassungsgesetz werden zahlreiche nationale Vorschriften geändert oder gestrichen, um sie an das unmittelbar geltende EU-Recht anzupassen. Zudem werden Zuständigkeiten neu geregelt und rechtliche Grundlagen für die praktische Umsetzung geschaffen. Die Bundesregierung betont, dass eine frühzeitige Anpassung des nationalen Rechts notwendig sei, um Bund, Ländern und Kommunen Planungssicherheit für die organisatorische Umsetzung der neuen Vorgaben zu geben.

Für das sogenannte GEAS-Anpassungsgesetz stimmten 309 Abgeordnete, 260 votierten dagegen, darunter auch Carolin Wagner (SPD-Fraktion). Jan Dieren und Rasha Nasr (beide SPD-Fraktion) enthielten sich.

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Dafür gestimmt
309
Dagegen gestimmt
260
Enthalten
2
Nicht beteiligt
59
Abstimmungsverhalten von insgesamt 630 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Robin JüngerAfD172 - Gießen Dagegen gestimmt
Portrait von Oliver KaczmarekOliver KaczmarekSPD143 - Unna I Dafür gestimmt
Portrait von Lamya KaddorLamya KaddorBÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN114 - Duisburg I Dagegen gestimmt
Portrait von Elisabeth KaiserElisabeth KaiserSPD193 - Gera – Greiz – Altenburger Land Dafür gestimmt
Portrait von Maren KaminskiMaren KaminskiDie Linke42 - Stadt Hannover II Dagegen gestimmt
Nicklas KappeCDU/CSU124 - Bottrop – Recklinghausen III Dafür gestimmt
Foto Dr. Kirsten Kappert-Gonther, MdBKirsten Kappert-GontherBÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN54 - Bremen I Dagegen gestimmt
Macit KaraahmetogluMacit KaraahmetoğluSPD265 - Ludwigsburg Dafür gestimmt
Portrait von Anja KarliczekAnja KarliczekCDU/CSU127 - Steinfurt III Dafür gestimmt
Portrait von Malte KaufmannMalte KaufmannAfD274 - Heidelberg Dagegen gestimmt
Prof. Dr.-Ing. Michael KaufmannMichael KaufmannAfD194 - Saalfeld-Rudolstadt – Saale-Holzland-Kreis – Saale-Orla-Kreis Dagegen gestimmt
Portrait von Michael KellnerMichael KellnerBÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN57 - Uckermark – Barnim I Dagegen gestimmt
Portrait von Ronja KemmerRonja KemmerCDU/CSU291 - Ulm Dafür gestimmt
Martina KempfAfD281 - Freiburg Dagegen gestimmt
Portrait von Franziska KerstenFranziska KerstenSPD67 - Börde – Salzlandkreis Dafür gestimmt
Stefan Keuter, MdBStefan KeuterAfD119 - Essen III Dagegen gestimmt
Rocco KeverAfD40 - Nienburg II – Schaumburg Dagegen gestimmt
Portrait von Misbah KhanMisbah KhanBÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN207 - Neustadt – Speyer Dagegen gestimmt
Portrait von Roderich KiesewetterRoderich KiesewetterCDU/CSU270 - Aalen – Heidenheim Dafür gestimmt
Michael Kießling MdB_Quelle Oliver GrünerMichael KießlingCDU/CSU223 - Starnberg – Landsberg am Lech Dafür gestimmt
Portrait von Georg KippelsGeorg KippelsCDU/CSU90 - Rhein-Erft-Kreis I Dafür gestimmt
Portrait von Helmut KleebankHelmut KleebankSPD77 - Berlin-Spandau – Charlottenburg Nord Dafür gestimmt
Ottilie KleinOttilie KleinCDU/CSU81 - Berlin-Neukölln Dafür gestimmt
Portrait von Kurt Klaus KleinschmidtKurt Klaus KleinschmidtAfD2 - Nordfriesland – Dithmarschen Nord Dagegen gestimmt
Portrait von Lars KlingbeilLars KlingbeilSPD35 - Rotenburg I – Heidekreis Dafür gestimmt