Bundesebene
Mit Entschließungsanträgen wird die Auffassung des Bundestages zu politischen Fragen zum Ausdruck gebracht und/oder die Bundesregierung zu einem bestimmten Verhalten aufgefordert. Entschließungen sind rechtlich nicht verbindlich, sondern von politischer Bedeutung. Ein Entschließungsantrag muss von einer Fraktion oder mindestens fünf Prozent der Abgeordneten unterzeichnet sein und sich immer auf eine bereits vorliegende Initiative wie etwa einen Gesetzentwurf oder eine Rechtsverordnung, eine Unterrichtung, eine Regierungserklärung, eine Große Anfrage oder auf Entschließungen des Europäischen Parlaments oder Vorlagen der Europäischen Union beziehen. Über Entschließungsanträge kann der Bundestag erst abstimmen, wenn über die zugrunde liegende Vorlage durch Schlussabstimmung entschieden ist (Deutscher Bundestag). Liegt einem Entschließungsantrag also ein Gesetzentwurf zugrunde, muss als erstes über den Gesetzentwurf abgestimmt worden sein.
Landesebene
Auch in den Landtagen gibt es Entschließungsanträge, welche auf bereits vorliegende Dokumente Bezug nehmen. Allerdings variiert je nach Parlament die Anzahl der Landtagsabgeordneten, die mindestens erreicht werden muss, um einen Entschließungsantrag einbringen zu können.
EU-Ebene
Entschließungsanträge (engl.: motion for resolution) im EU-Parlament stellen keine spezifischen Verordnungen dar und führen auch nicht direkt zu Maßnahmen. Sie sind dazu gedacht, einen Rahmen für die EU zu schaffen. Sie können Anstöße für die weitere Untersuchung eines Themas bieten und untersuchen, inwieweit Maßnahmen gewünscht und möglich sind. Sie können auch ein Ausgangspunkt für die unmittelbare Ausarbeitung von Vorschriften oder eines Aktionsprogramms sein. Unter anderem Aussprachen über Fälle von Verletzungen der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit werden im Rahmen von Entschließungsanträgen behandelt. Diese Texte werden in der Regel von einem Ausschuss, einer Fraktion oder von Abgeordneten eingebracht. Gemeinsame Entschließungsanträge (engl.: joint motion for resolution) werden von mehreren Fraktionen zusammen ausgearbeitet und vorgelegt (Europäische Union, 2023 – EP).