die Bundesregierung hat am 6. Juni 2024 den Vermittlungsausschuss zum Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes angerufen.
Die Lage der Ukraine ist äußerst dramatisch. Sie braucht mehr Unterstützung in allen Bereichen: diplomatisch, finanziell, humanitär sowie mit dringend benötigten Waffen und Munition.
Dies wird dazu führen, dass spendenfinanzierte Interessenverbände, vor allem aus dem Umwelt-, Tierschutz- oder Lobbykontrollbereich, faktisch keine Angaben mehr über Spendernamen oder die Spendenhöhe machen müssen.
Das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig, sondern ein Einspruchsgesetz.
Ich habe die Hoffnung nicht aufgegeben, dass sich Deutschland von seinem Sonderweg verabschiedet und wie unsere europäischen Nachbarn auf ein Tempolimit von 130 km/h setzt.
