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Die Steuerklasse III ist gedacht für Ehepaare mit deutlich ungleichen Einkommen. Der steuerliche Grundfreibetrag des anderen Ehegatten wird beim Lohnsteuerabzug des höherverdienenden Ehegatten mitberücksichtigt.
Ich schließe mich seiner Antwort an.
Die Steuerklasse 6 wird für Arbeitsverhältnisse angewandt, wenn Sie mehrere Jobs ausüben und einer davon bereits über Ihre Haupttätigkeit (in Ihrem Fall die Arbeit im Büro) abgerechnet wird.
Das hängt mit der Steuerprogression zusammen.
Die SPD vertritt jedoch klar die Meinung, dass es nicht sein kann, dass Arbeitseinkommen höher besteuert werden als Einkommen aus Kapitalerträgen.