Wahlrechtsreform: Verkleinerung des Bundestages

Mit dem Gesetzesentwurf von Grünen, Linken und FDP wird die Bundesregierung aufgefordert, das Wahlrecht so zu verändern, dass ein weiteres Anwachsen der Abgeordnetenzahl im deutschen Bundestag bei der nächsten Bundestagswahl verhindert werde.

Die Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD votierten gegen den Antrag während die antragsstellenden Fraktionen sowie die AfD für den Antrag stimmten.

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Dafür gestimmt
261
Dagegen gestimmt
367
Enthalten
7
Nicht beteiligt
74
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
NameFraktionWahlkreis Absteigend sortieren Stimmverhalten
Portrait von Thomas RachelThomas RachelCDU/CSU90 - Düren Dagegen gestimmt
Portrait von Katharina WillkommKatharina WillkommFDP90 - Düren Nicht beteiligt
Portrait Dietmar NietanDietmar NietanSPD90 - Düren Dagegen gestimmt
Portrait von Oliver KrischerOliver KrischerDIE GRÜNEN90 - Düren Dafür gestimmt
Portrait von Georg KippelsGeorg KippelsCDU/CSU91 - Rhein-Erft-Kreis I Dagegen gestimmt
Portrait von Markus HerbrandMarkus HerbrandFDP92 - Euskirchen - Rhein-Erft-Kreis II Dafür gestimmt
Portrait von Detlef SeifDetlef SeifCDU/CSU92 - Euskirchen - Rhein-Erft-Kreis II Dagegen gestimmt
Portrait von Rüdiger LucassenRüdiger LucassenAfD92 - Euskirchen - Rhein-Erft-Kreis II Dafür gestimmt
Portrait von Reinhard HoubenReinhard HoubenFDP93 - Köln I Dafür gestimmt
Fabian JacobiAfD93 - Köln I Dafür gestimmt
Portrait von Karsten MöringKarsten MöringCDU/CSU93 - Köln I Dagegen gestimmt
Portrait von Matthias W. BirkwaldMatthias W. BirkwaldDIE LINKE94 - Köln II Dafür gestimmt
Portrait von Jochen HaugJochen HaugAfD94 - Köln II Dafür gestimmt
Portrait von Sven LehmannSven LehmannDIE GRÜNEN94 - Köln II Dafür gestimmt
Portrait von Heribert HirteHeribert HirteCDU/CSU94 - Köln II Dagegen gestimmt
Portrait von Rolf MützenichRolf MützenichSPD95 - Köln III Dagegen gestimmt
Portrait von Gisela ManderlaGisela ManderlaCDU/CSU95 - Köln III Dagegen gestimmt
Portrait von Katharina DrögeKatharina DrögeDIE GRÜNEN95 - Köln III Dafür gestimmt
Portrait von Alexander Graf LambsdorffAlexander Graf LambsdorffFDP96 - Bonn Dafür gestimmt
Portrait von Katja DörnerKatja DörnerDIE GRÜNEN96 - Bonn Nicht beteiligt
Alexander S. NeuAlexander S. NeuDIE LINKE97 - Rhein-Sieg-Kreis I Enthalten
Portrait von Elisabeth Winkelmeier-BeckerElisabeth Winkelmeier-BeckerCDU/CSU97 - Rhein-Sieg-Kreis I Dagegen gestimmt
Portrait von Sebastian HartmannSebastian HartmannSPD97 - Rhein-Sieg-Kreis I Dagegen gestimmt
Portrait von Norbert RöttgenNorbert RöttgenCDU/CSU98 - Rhein-Sieg-Kreis II Dagegen gestimmt
Portrait von Nicole WestigNicole WestigFDP98 - Rhein-Sieg-Kreis II Dafür gestimmt
Foto: Plenum des Bundestages

Der von den Oppositionsfraktionen FDP, Grüne und Linke gemeinsam eingebrachte Gesetzesentwurf, fordert die Bundesregierung auf, das Wahlrecht so zu verändern, dass ein weiteres Anwachsen der Abgeordnetenzahl im deutschen Bundestag bei der nächsten Bundestagswahl verhindert werde.

Konkret soll das Wahlrecht so reformiert werden, dass das System des personalisierten Verhältniswahlrechts beibehalten werde, jedoch die sogenannten Überhangmandate vermieden werden. Dazu müsse laut Antrag das Verhältnis von Listen- und Direktmandaten zugunsten der Listenmandate verändert werden. Um dies zu erreichen solle die Zahl der Wahlkreise auf 250 verringert, die Gesamtsitzzahl auf 630 erhöht und aber damit fest begrenzt werden. Der Antrag fordert auch die Abschaffung des sogenannten Sitzkontigentverfahrens da dieses, laut Entwurf, zu einem "unnötigen Ausgleichbedarf für andere Parteien" führe.

Der Bericht und Gesetzesentwurf wird in erster Sitzung beraten und unüblicherweise auch abgestimmt. Wie der SPIEGEL berichtet ist dies nach Paragraf 80 Absatz 2 möglich. So kann auf Antrag einer Fraktion darüber entschieden werden, ob eine Ausschussüberweisung zur zweiten Lesung im Bundestag auch ohne Zustimmung des Ausschusses vollzogen wird.

Die Fraktionen konnten sich, wie die ZEIT berichtet, bereits in der vergangenen Wahlperiode nicht auf eine Reform einigen, weshalb das Parlament bei der Wahl 2017 mit 709 Abgeordneten so groß geworden ist wie nie zuvor. Ohne Wahlrechtsänderung wird ein weiteres Ansteigen der Abgeordnetenzahl auf 800 oder noch mehr erwartet.

Die, laut Paragraf 80 Absatz 2 benötigte, Zweidrittelemerheit konnte nicht erreicht werden. Die Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD votierten zum Großen Teil gegen den Antrag, während die antragsstellenden Fraktionen FDP, Grüne und Linke und die AfD (nicht antragsstellend) für den Antrag stimmten. Thomas Oppermann votierte, im Gegesatz zum Rest seiner Fraktion, für den Antrag.

Debatte

Die SPD-Fraktion im deutschen Bundestag macht deutlich, dass ihr bisher noch kein Reformvorschlag der CDU/CSU-Fraktion vorliege und die Bundestagswahl 2021 mit der bisherigen Zahl von 299 Wahlkreisen stattfinden soll. Zudem sei die Fraktion gegen eine Bundestagswahl, bei der durch die Streichung von Überhangmandate "der Wählerwillen nicht abgebildet" werde.

Für die CDU/CSU-Fraktion komme der Vorschlag der Oppositionsfraktionen laut Debatte nicht in Frage. Dafür sei eine Reform denbkbar, bei der die Wahlkreise von 299 auf 280 gesenkt werden und sieben Überhangmandate nicht mehr ausgeglichen werden.

Konstantin Kuhle (FDP) macht in Debatte deutlich, dass der Vorschlag der Union nicht beschlussfähig sei, da die SPD die Wahlkreisreduzierung ablehne und der Oppositionsgesetzesentwurf somit der einzig beschlussfähige sei. Ein, wie von der CDU/CSU-Fraktion vorgeschlagenes, nicht ausgleichen der Überhangmandate bedeute außerdem, dass die nächste Wahl "nicht das Wahlergebnis repräsentieren soll. Dies sei " für die demokratische Opposition in diesem Haus nicht akzeptabel.

Die Linksfraktion erwähnt in der Debatte unter anderem, dass die Kompromissbereitschaft sehr kurzfristig käme. So wirft Friedrich Stratemanns (DIE LINKE) der Unionsfraktion "fadenscheiniges Vorgehen" mit "mehr als einem Jahr Untätigkeit, sturer Blockadehaltung und blindem Aktionismus auf dem aller letzten Drücker" vor.

Die Grüne Britta Haßelmann kritisiert, dass der Oppositionsentwurf "alle Parteien proportional gleich" treffe, gerecht und verfassungsgemäß sei. Das Verhalten der Union und SPD bezeichnete sie als "Trauerspiel". Der Bundestag befasse sich bereits seit 2013 ergebnislos mit der Frage. Es habe "nicht ansatzweise den Eindruck", dass sich Union und SPD nach der Sommerpause im September einigen wollen.

Die AfD-Fraktion fordert in ihrem Antrag die Bundesregierung auf, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der bei Erhalt der derzeitigen Wahlkreise das Prinzip der personalisierten Verhältniswahl beibehält, gewährleistet und mit dem die festgelegte Regelgröße des Bundestages von 598 Abgeordneten nicht überschritten werde.