Transparenzregelungen für Abgeordnete

Der Antrag der LINKEN fordert in Zusammenhang mit den neuen Transparenzregelungen die Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestags zu ändern. Dies soll die Veröffentlichung der Nebeneinkünfte der Abgeordneten deutlich transparenter gestalten.

CDU/CSU, SPD und FDP stimmten mit 382 Stimmen gegen den Antrag. 118 Ja-Stimmen erhielt der Antrag von den Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE. Die Mitglieder der AfD-Fraktion enthielten sich - Franziska Gminder stimmte anders als die AfD-Fraktion gegen den Antrag, Rainer Kraft stimmte für ihn.

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Dafür gestimmt
118
Dagegen gestimmt
382
Enthalten
67
Nicht beteiligt
141
Abstimmungsverhalten von insgesamt 708 Abgeordneten.
NameFraktion Aufsteigend sortieren WahlkreisStimmverhalten
Arno Klare MdBArno KlareSPD118 - Mülheim - Essen I Dagegen gestimmt
Portrait von Hiltrud LotzeHiltrud LotzeSPD Dagegen gestimmt
Portrait von Ursula SchulteUrsula SchulteSPD126 - Borken II Nicht beteiligt
Portrait von Matthias MierschMatthias MierschSPD47 - Hannover-Land II Dagegen gestimmt
Portrait von Doris BarnettDoris BarnettSPD207 - Ludwigshafen/Frankenthal Dagegen gestimmt
Portrait von Josephine OrtlebJosephine OrtlebSPD296 - Saarbrücken Dagegen gestimmt
Portrait von Katrin BuddeKatrin BuddeSPD74 - Mansfeld Dagegen gestimmt
Portrait von Yasmin FahimiYasmin FahimiSPD42 - Stadt Hannover II Dagegen gestimmt
Kerstin Griese MdBKerstin GrieseSPD105 - Mettmann II Dagegen gestimmt
Portrait von Rainer SpieringRainer SpieringSPD38 - Osnabrück-Land Dagegen gestimmt
Portrait von Daniela KolbeDaniela KolbeSPD152 - Leipzig I Nicht beteiligt
Portrait von Marja-Liisa VöllersMarja-Liisa VöllersSPD40 - Nienburg II - Schaumburg Dagegen gestimmt
Portrait von Florian PostFlorian PostSPD217 - München-Nord Nicht beteiligt
Portrait von Jens ZimmermannJens ZimmermannSPD187 - Odenwald Dagegen gestimmt
Portrait von Sascha RaabeSascha RaabeSPD180 - Hanau Dagegen gestimmt
Portrait von Sarah RyglewskiSarah RyglewskiSPD54 - Bremen I Dagegen gestimmt
Dagmar Schmidt, MdB (2017)Dagmar SchmidtSPD172 - Lahn-Dill Dagegen gestimmt
Portrait von Bettina HagedornBettina HagedornSPD9 - Ostholstein - Stormarn-Nord Nicht beteiligt
Portrait von Thomas HitschlerThomas HitschlerSPD211 - Südpfalz Dagegen gestimmt
Portrait von Lars KlingbeilLars KlingbeilSPD35 - Rotenburg I - Heidekreis Dagegen gestimmt
Portrait von Kirsten LühmannKirsten LühmannSPD44 - Celle - Uelzen Dagegen gestimmt
Portrait von Rita Schwarzelühr-SutterRita Schwarzelühr-SutterSPD288 - Waldshut Nicht beteiligt
Portrait von Susanne MittagSusanne MittagSPD28 - Delmenhorst - Wesermarsch - Oldenburg-Land Dagegen gestimmt
Portrait von Matthias BartkeMatthias BartkeSPD19 - Hamburg-Altona Dagegen gestimmt
Portrait von Lars CastellucciLars CastellucciSPD277 - Rhein-Neckar Dagegen gestimmt
Bundestag im Nebel

DIE LINKE begründet den Antrag mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, welches die Transparenz als einen Schlüsselfaktor für das Vertrauen von Bürger:innen in Politiker:innen sieht.

Konkret ist vorgesehen, dass die Veröffentlichung der Nebentätigkeiten von Berufsgeheimnisstragenden (zum Beispiel von Rechtsanwält:innen) nach Branchen verpflichtend wird.
Außerdem verlangt der Antrag nach der betragsgenauen Veröffentlichung der Einkünfte aus Nebentätigkeiten von Mitgliedern des Deutschen Bundestags, das heißt "auf Euro und Cent".

Im eingebrachten Antrag heißt es auch, dass "Interessenverflechtungen und wirtschaftliche Abhängigkeiten" der Abgeordneten nicht nur für die Wahlentscheidung von großer Bedeutung sind, sondern auch im allgemeinen öffentlichen Interesse liegt. Es soll zudem die Fähigkeit des Deutschen Bundestags gewährleistet werden, "unabhängig von verdeckter Beeinflussung" zu arbeiten sowie das Vertrauen der Bürger "letztlich in die parlamentarische Demokratie" zu bewahren.

CDU/CSU, SPD und FDP stimmten mit 382 Stimmen gegen den Antrag. 118 Ja-Stimmen erhielt der Antrag von den GRÜNEN und der LINKEN. Die Mitglieder der AfD-Fraktion enthielten sich - Franziska Gminder stimmte anders als die restliche AfD-Fraktion gegen den Antrag, Dr. Rainer Kraft dagegen stimmte für den Antrag der Fraktion DIE LINKE.


Aus der offiziellen Aufzeichnung des Bundestages geht hervor, dass im Zusammenhang mit dem Antrag der Linksfraktion eine Mehrheit mit Ja gestimmt hat. Formal ist dies korrekt: Denn die Abgeordneten haben in der Plenarsitzung nicht über den Originalantrag der Linksfraktion  abgestimmt, sondern über eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung. Da SPD und CDU im Ausschuss eine Mehrheit haben, lautete ihre Empfehlung an das Plenum, den Antrag abzulehnen. Deswegen bedeutet eine Ja-Stimme auf der Seite des Bundestages, dass die Beschlussempfehlung angenommen wurde und nicht der Antrag selbst. Da so aber fälschlicherweise der Eindruck entstehen könnte, SPD und CDU hätten für den Antrag der Linksfraktion gestimmt und antragstellende Fraktion dagegen, haben wir uns für eine klarere Darstellung entschieden und den Originalentwurf der Linksfraktion zur Grundlage genommen. Das bedeutet: Eine "Nein"-Stimme auf dieser Seite ist ein "Nein" zum Antrag der Linksfraktion und umgekehrt.