Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
Maria Klein-Schmeink | DIE GRÜNEN | 129 - Münster | Dafür gestimmt | |
Norbert Kleinwächter | AfD | Nicht beteiligt | ||
Lars Klingbeil | SPD | 35 - Rotenburg I - Heidekreis | Dagegen gestimmt | |
Marcel Klinge | FDP | 286 - Schwarzwald-Baar | Dagegen gestimmt | |
Daniela Kluckert | FDP | 76 - Berlin-Pankow | Dagegen gestimmt | |
Axel Knoerig | CDU/CSU | 33 - Diepholz - Nienburg I | Dagegen gestimmt | |
Pascal Kober | FDP | 289 - Reutlingen | Dagegen gestimmt | |
Jens Koeppen | CDU/CSU | 57 - Uckermark - Barnim I | Dagegen gestimmt | |
Bärbel Kofler | SPD | 225 - Traunstein | Dagegen gestimmt | |
Lukas Köhler | FDP | 220 - München-West/Mitte | Dagegen gestimmt | |
Daniela Kolbe | SPD | 152 - Leipzig I | Nicht beteiligt | |
Enrico Komning | AfD | 16 - Mecklenburgische Seenplatte I - Vorpommern-Greifswald II | Dagegen gestimmt | |
Jörn König | AfD | 41 - Stadt Hannover I | Dagegen gestimmt | |
Carina Konrad | FDP | 200 - Mosel/Rhein-Hunsrück | Dagegen gestimmt | |
Markus Koob | CDU/CSU | 176 - Hochtaunus | Dagegen gestimmt | |
Carsten Körber | CDU/CSU | 165 - Zwickau | Dagegen gestimmt | |
Elvan Korkmaz-Emre | SPD | 131 - Gütersloh I | Dagegen gestimmt | |
Jan Korte | DIE LINKE | 71 - Anhalt | Dafür gestimmt | |
Steffen Kotré | AfD | Dagegen gestimmt | ||
Sylvia Kotting-Uhl | DIE GRÜNEN | 271 - Karlsruhe-Stadt | Dafür gestimmt | |
Rainer Kraft | AfD | 253 - Augsburg-Land | Dagegen gestimmt | |
Anette Kramme | SPD | 237 - Bayreuth | Dagegen gestimmt | |
Alexander Krauß | CDU/CSU | 164 - Erzgebirgskreis I | Dagegen gestimmt | |
Jutta Krellmann | DIE LINKE | 46 - Hameln-Pyrmont - Holzminden | Dafür gestimmt | |
Gunther Krichbaum | CDU/CSU | 279 - Pforzheim | Dagegen gestimmt |
Der Gesetzentwurf mit dem Titel "Mietrechtsanpassungsgesetz" strebe laut Bundesregierung einen ausgewogenen Interessenausgleich zwischen Mietern und Vermietern an. Anlass ist die anhaltend hohe Nachfrage nach Mietwohnungen in Ballungszentren, die laufend zu Mieterhöhungen führen. Schon im April 2015 wurde das sogenannte Mietrechtsnovellierungsgesetz mit Regelugen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn verabschiedet. Im aktuellen Entwurf werden zwei Überthemen angesprochen: Die Zulässigkeit der Miethöhe bei Beginn der Miete und die Kosten der Modernisierung einer Mietwohnung.
Die Bundesregierung möchte durch den Gesetzentwurf eine Auskunftsverpflichtung des Vermieters bei Begründung des Mietverhältnisses gegenüber dem Mieter (bei Mietbeginn) einführen. Bei möglicher zu hoher Miete soll der Mieter den Vermieter in Zukunft nur noch auf einfach Weise rügen müssen. Der Mieter müsse also keine weiteren Ausführungen der Beanstandung vortragen.
Dazu wird bemängelt, dass der Umlagesatz, "mit dem der Vermieter die Kosten einer Modernisierung an die Mieter weitergeben kann", seit dem Jahr 1978 unverändert wäre. Aus diesem Grund soll für eine Dauer von fünf Jahren in dementsprechend gefährdeten Gebieten dieser Satz von 11 auf 8 Prozent herabgesenkt werden. Die Wirksamkeit dieser Regelung solle bis zum Ablauf dieser Frist untersucht werden.
Der Änderungsantrag der Fraktion Die Linke sieht unter anderem gewisse sprachliche Änderungen zur besseren Definition des Gesetzentwurfes vor. Es wird außerdem gefordert, die Mietpreisbremse aus dem Jahr 2015, die in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Berlin, Hamburg, Hessen, NRW, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein im Jahr 2020 auslaufen würde, zu entfristen.
Auch die Fraktion der Grünen legte einen Änderungsantrag mit vergleichbarem Inhalt vor. Beide Anträge wurden nach namentlicher Abstimmung abgelehnt, der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde angenommen.
Johannes Fechner (SPD) merkt in der Debatte an, dass das neue Gesetz zur Mietrechtsanpassung effektiv gegen höhere Mieten durch Modernisierungen vorgehen würde. Er betont außerdem die bundesweite Geltung dieses Gesetzes.
Caren Lay (Die Linke) kritisiert, dass diese Gesetzesanpassung an den Grundfehlern der Mietpreisbremse nichts ändern würde. Sie merkt an, dass die Mietpreisbremse nur für Neuvermietungen gelte und für Bestandsmieter mit normalen alten Mietverträgen gar nichts täte. Die Linke fordere mit ihrem Änderungsantrag eine Mietpreisbremse ohne Ausnahmen, es solle keine Mieterhöhung über dem Inflationsausgleich mehr geben.
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