Aufhebung von § 219a StGB

Der Bundestag stimmte am 21.02.2019 über einen Gesetzesentwurf der Grünenfraktion und einiger Abgeordneter der Linksfraktion zur Aufhebung des §219 des Strafgesetzbuches ab. Der Antrag fordert die vollständige Aufhebung des Paragraphen und damit des Werbeverbotes zu Schwangerschaftsabbrüchen.

Die Regierungskoalition und die AfD-Fraktion stimmten geschlossen dagegen. Unstimmigkeiten gab es seitens der FDP, deren Abgeordnete gemischt abstimmten. Die Fraktionen Die Linke und B90/Grüne stimmten geschlossen für den Antrag. Somit wurde der Antrag abgelehnt.

 

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Dafür gestimmt
185
Dagegen gestimmt
458
Enthalten
5
Nicht beteiligt
61
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
NameFraktionWahlkreis Absteigend sortieren Stimmverhalten
Portrait von Frank SteffelFrank SteffelCDU/CSU77 - Berlin-Reinickendorf Dagegen gestimmt
Portrait von Swen SchulzSwen SchulzSPD78 - Berlin-Spandau-Charlottenburg Nord Dagegen gestimmt
Portrait von Kai WegnerKai WegnerCDU/CSU78 - Berlin-Spandau-Charlottenburg Nord Dagegen gestimmt
Portrait von Hartmut EbbingHartmut EbbingFDP79 - Berlin-Steglitz-Zehlendorf Dafür gestimmt
Thomas Heilmann lächelt in Nahaufnahme, der Hintergrund ist verschwommen.Thomas HeilmannCDU/CSU79 - Berlin-Steglitz-Zehlendorf Dagegen gestimmt
Portrait von Lisa PausLisa PausDIE GRÜNEN80 - Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf Dafür gestimmt
Portrait von Christoph MeyerChristoph MeyerFDP80 - Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf Dafür gestimmt
Portrait von Klaus-Dieter GröhlerKlaus-Dieter GröhlerCDU/CSU80 - Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf Dagegen gestimmt
Portrait von Jan-Marco LuczakJan-Marco LuczakCDU/CSU81 - Berlin-Tempelhof-Schöneberg Dagegen gestimmt
Portrait von Renate KünastRenate KünastDIE GRÜNEN81 - Berlin-Tempelhof-Schöneberg Dafür gestimmt
Portrait von Fritz FelgentreuFritz FelgentreuSPD82 - Berlin-Neukölln Dagegen gestimmt
Cansel KiziltepeCansel KiziltepeSPD83 - Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg - Prenzlauer Berg Ost Dagegen gestimmt
Portrait von Canan BayramCanan BayramDIE GRÜNEN83 - Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg - Prenzlauer Berg Ost Dafür gestimmt
Portrait von Pascal MeiserPascal MeiserDIE LINKE83 - Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg - Prenzlauer Berg Ost Dafür gestimmt
Portrait von Gregor GysiGregor GysiDIE LINKE84 - Berlin-Treptow-Köpenick Dafür gestimmt
Portrait von Monika GrüttersMonika GrüttersCDU/CSU85 - Berlin-Marzahn-Hellersdorf Dagegen gestimmt
Portrait von Petra PauPetra PauDIE LINKE85 - Berlin-Marzahn-Hellersdorf Dafür gestimmt
Portrait von Gesine LötzschGesine LötzschDIE LINKE86 - Berlin-Lichtenberg Dafür gestimmt
Portrait von Andrej HunkoAndrej HunkoDIE LINKE87 - Aachen I Dafür gestimmt
Portrait von Ulla SchmidtUlla SchmidtSPD87 - Aachen I Dagegen gestimmt
Portrait von Rudolf HenkeRudolf HenkeCDU/CSU87 - Aachen I Dagegen gestimmt
Portrait von Claudia MollClaudia MollSPD88 - Aachen II Dagegen gestimmt
Portrait von Wilfried OellersWilfried OellersCDU/CSU89 - Heinsberg Dagegen gestimmt
Portrait von Oliver KrischerOliver KrischerDIE GRÜNEN90 - Düren Dafür gestimmt
Portrait von Katharina WillkommKatharina WillkommFDP90 - Düren Dafür gestimmt

Der Bundestag stimmte am 21.02.2019 über einen Gesetzesentwurf der Grünenfraktion und einiger Abgeordneter der Linksfraktion zur Aufhebung des §219 des Strafgesetzbuches ab. Der Antrag fordert die vollständige Aufhebung des Paragraphen und damit des Werbeverbotes zu Schwangerschaftsabbrüchen.

Die Regierungskoalition und die AfD-Fraktion stimmten geschlossen dagegen. Unstimmigkeiten gab es seitens der FDP, deren Abgeordnete gemischt abstimmten. Die Fraktionen Die Linke und B90/Grüne stimmten geschlossen für den Antrag. Somit wurde der Antrag abgelehnt.

In der Debatte bemerkt Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD), dass die Tatsache, dass es einem/r Arzt/Ärztin verboten ist, darüber zu informieren, ob er/sie einen solchen Eingriff zur Beendigung einer Schwangerschaft anbietet, ein falsches Arztbild darstelle. Es würde unterstellen, dass Ärzte solch einen Eingriff nur durchführen würden, um daran Geld zu verdienen. Auch sei dieses Verbot diskriminierend für die Frau, da es bedeute, dass man davon ausgeht, dass eine Frau sich allein durch Werbung zu einem Schwangerschaftsabbruch bewegen ließe.

Beatrix von Storch (AfD) argumentiert gegen den Antrag, indem sie die Abtreibung im Allgemeinen als rechtswidrig bezeichnet. Ihrer Meinung nach müsse das Werbeverbot für Abtreibung bestehen bleiben, denn was verboten wäre, dürfe nicht beworben werden und wer für eine Straftat werbe, werde am Ende zum Anstifter.


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