Aufhebung von § 219a StGB

Der Bundestag stimmte am 21.02.2019 über einen Gesetzesentwurf der Grünenfraktion und einiger Abgeordneter der Linksfraktion zur Aufhebung des §219 des Strafgesetzbuches ab. Der Antrag fordert die vollständige Aufhebung des Paragraphen und damit des Werbeverbotes zu Schwangerschaftsabbrüchen.

Die Regierungskoalition und die AfD-Fraktion stimmten geschlossen dagegen. Unstimmigkeiten gab es seitens der FDP, deren Abgeordnete gemischt abstimmten. Die Fraktionen Die Linke und B90/Grüne stimmten geschlossen für den Antrag. Somit wurde der Antrag abgelehnt.

 

Weiterlesen
Dafür gestimmt
185
Dagegen gestimmt
458
Enthalten
5
Nicht beteiligt
61
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
NameFraktion Aufsteigend sortieren WahlkreisStimmverhalten
Portrait von Bettina Stark-WatzingerBettina Stark-WatzingerFDP181 - Main-Taunus Dagegen gestimmt
Portrait von Alexander MüllerAlexander MüllerFDP178 - Rheingau-Taunus - Limburg Dafür gestimmt
Portrait von Marcus FaberMarcus FaberFDP66 - Altmark Dafür gestimmt
Portrait von Lukas KöhlerLukas KöhlerFDP220 - München-West/Mitte Dafür gestimmt
Portrait von Benjamin StrasserBenjamin StrasserFDP294 - Ravensburg Dagegen gestimmt
Portrait von Otto FrickeOtto FrickeFDP110 - Krefeld I - Neuss II Dagegen gestimmt
Portrait von Matthias Seestern-PaulyMatthias Seestern-PaulyFDP38 - Osnabrück-Land Dafür gestimmt
Portrait von Thomas SattelbergerThomas SattelbergerFDP219 - München-Süd Dafür gestimmt
Portrait von Katja HesselKatja HesselFDP244 - Nürnberg-Nord Dafür gestimmt
Roman Müller-BöhmRoman Müller-BöhmFDP117 - Oberhausen - Wesel III Dafür gestimmt
Portrait von Marco BuschmannMarco BuschmannFDP123 - Gelsenkirchen Dafür gestimmt
Portrait von Stephan ThomaeStephan ThomaeFDP256 - Oberallgäu Dafür gestimmt
Portrait von Alexander KulitzAlexander KulitzFDP291 - Ulm Dagegen gestimmt
Portrait von Thomas KemmerichThomas KemmerichFDP193 - Erfurt - Weimar - Weimarer Land II Nicht beteiligt
Portrait von Oliver LuksicOliver LuksicFDP298 - St. Wendel Dafür gestimmt
Portrait von Hagen ReinholdHagen ReinholdFDP14 - Rostock - Landkreis Rostock II Dafür gestimmt
Portrait von Christoph MeyerChristoph MeyerFDP80 - Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf Dafür gestimmt
Portrait von Stefan RuppertStefan RuppertFDP176 - Hochtaunus Dagegen gestimmt
Frank SittaFrank SittaFDP72 - Halle Dafür gestimmt
Portrait von Gero HockerGero HockerFDP34 - Osterholz - Verden Dafür gestimmt
Portrait von Karlheinz BusenKarlheinz BusenFDP126 - Borken II Dagegen gestimmt
Portrait von Ulla IhnenUlla IhnenFDP42 - Stadt Hannover II Dafür gestimmt
Gyde JensenGyde JensenFDP Dafür gestimmt
Portrait von Marcel KlingeMarcel KlingeFDP286 - Schwarzwald-Baar Dafür gestimmt
Portrait von Sandra WeeserSandra WeeserFDP197 - Neuwied Enthalten

Der Bundestag stimmte am 21.02.2019 über einen Gesetzesentwurf der Grünenfraktion und einiger Abgeordneter der Linksfraktion zur Aufhebung des §219 des Strafgesetzbuches ab. Der Antrag fordert die vollständige Aufhebung des Paragraphen und damit des Werbeverbotes zu Schwangerschaftsabbrüchen.

Die Regierungskoalition und die AfD-Fraktion stimmten geschlossen dagegen. Unstimmigkeiten gab es seitens der FDP, deren Abgeordnete gemischt abstimmten. Die Fraktionen Die Linke und B90/Grüne stimmten geschlossen für den Antrag. Somit wurde der Antrag abgelehnt.

In der Debatte bemerkt Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD), dass die Tatsache, dass es einem/r Arzt/Ärztin verboten ist, darüber zu informieren, ob er/sie einen solchen Eingriff zur Beendigung einer Schwangerschaft anbietet, ein falsches Arztbild darstelle. Es würde unterstellen, dass Ärzte solch einen Eingriff nur durchführen würden, um daran Geld zu verdienen. Auch sei dieses Verbot diskriminierend für die Frau, da es bedeute, dass man davon ausgeht, dass eine Frau sich allein durch Werbung zu einem Schwangerschaftsabbruch bewegen ließe.

Beatrix von Storch (AfD) argumentiert gegen den Antrag, indem sie die Abtreibung im Allgemeinen als rechtswidrig bezeichnet. Ihrer Meinung nach müsse das Werbeverbot für Abtreibung bestehen bleiben, denn was verboten wäre, dürfe nicht beworben werden und wer für eine Straftat werbe, werde am Ende zum Anstifter.


Weiterführende Links: