Aufhebung von § 219a StGB

Der Bundestag stimmte am 21.02.2019 über einen Gesetzesentwurf der Grünenfraktion und einiger Abgeordneter der Linksfraktion zur Aufhebung des §219 des Strafgesetzbuches ab. Der Antrag fordert die vollständige Aufhebung des Paragraphen und damit des Werbeverbotes zu Schwangerschaftsabbrüchen.

Die Regierungskoalition und die AfD-Fraktion stimmten geschlossen dagegen. Unstimmigkeiten gab es seitens der FDP, deren Abgeordnete gemischt abstimmten. Die Fraktionen Die Linke und B90/Grüne stimmten geschlossen für den Antrag. Somit wurde der Antrag abgelehnt.

 

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Dafür gestimmt
185
Dagegen gestimmt
458
Enthalten
5
Nicht beteiligt
61
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
Name Aufsteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Petra SittePetra SitteDIE LINKE72 - Halle Dafür gestimmt
Frank SittaFrank SittaFDP72 - Halle Dafür gestimmt
Portrait von Björn SimonBjörn SimonCDU/CSU185 - Offenbach Dagegen gestimmt
Portrait von Thomas SilberhornThomas SilberhornCDU/CSU236 - Bamberg Dagegen gestimmt
Portrait von Martin SichertMartin SichertAfD244 - Nürnberg-Nord Dagegen gestimmt
Portrait von Patrick SensburgPatrick SensburgCDU/CSU147 - Hochsauerlandkreis Dagegen gestimmt
Portrait von Reinhold SendkerReinhold SendkerCDU/CSU130 - Warendorf Dagegen gestimmt
Portrait von Johannes SelleJohannes SelleCDU/CSU191 - Jena – Sömmerda – Weimarer Land I Dagegen gestimmt
Portrait von Thomas SeitzThomas SeitzAfD283 - Emmendingen - Lahr Dagegen gestimmt
Portrait von Detlef SeifDetlef SeifCDU/CSU92 - Euskirchen - Rhein-Erft-Kreis II Dagegen gestimmt
Portrait von Matthias Seestern-PaulyMatthias Seestern-PaulyFDP38 - Osnabrück-Land Dafür gestimmt
Portrait von Torsten SchweigerTorsten SchweigerCDU/CSU74 - Mansfeld Dagegen gestimmt
Portrait von Rita Schwarzelühr-SutterRita Schwarzelühr-SutterSPD288 - Waldshut Dagegen gestimmt
Portrait von Andreas SchwarzAndreas SchwarzSPD236 - Bamberg Dagegen gestimmt
Portrait von Stefan SchwartzeStefan SchwartzeSPD133 - Herford - Minden-Lübbecke II Dagegen gestimmt
Portrait von Frank SchwabeFrank SchwabeSPD121 - Recklinghausen I Dagegen gestimmt
Portrait von Armin SchusterArmin SchusterCDU/CSU282 - Lörrach - Müllheim Dagegen gestimmt
Portrait von Uwe SchummerUwe SchummerCDU/CSU111 - Viersen Dagegen gestimmt
Portrait von Klaus-Peter SchulzeKlaus-Peter SchulzeCDU/CSU64 - Cottbus - Spree-Neiße Dagegen gestimmt
Portrait von Kordula Schulz-AscheKordula Schulz-AscheDIE GRÜNEN181 - Main-Taunus Dafür gestimmt
Portrait von Martin SchulzMartin SchulzSPD Dagegen gestimmt
Portrait von Swen SchulzSwen SchulzSPD78 - Berlin-Spandau-Charlottenburg Nord Dagegen gestimmt
Portrait von Jimmy SchulzJimmy SchulzFDP221 - München-Land Nicht beteiligt
Uwe SchulzUwe SchulzAfD173 - Gießen Dagegen gestimmt
Portrait von Ursula SchulteUrsula SchulteSPD126 - Borken II Dagegen gestimmt

Der Bundestag stimmte am 21.02.2019 über einen Gesetzesentwurf der Grünenfraktion und einiger Abgeordneter der Linksfraktion zur Aufhebung des §219 des Strafgesetzbuches ab. Der Antrag fordert die vollständige Aufhebung des Paragraphen und damit des Werbeverbotes zu Schwangerschaftsabbrüchen.

Die Regierungskoalition und die AfD-Fraktion stimmten geschlossen dagegen. Unstimmigkeiten gab es seitens der FDP, deren Abgeordnete gemischt abstimmten. Die Fraktionen Die Linke und B90/Grüne stimmten geschlossen für den Antrag. Somit wurde der Antrag abgelehnt.

In der Debatte bemerkt Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD), dass die Tatsache, dass es einem/r Arzt/Ärztin verboten ist, darüber zu informieren, ob er/sie einen solchen Eingriff zur Beendigung einer Schwangerschaft anbietet, ein falsches Arztbild darstelle. Es würde unterstellen, dass Ärzte solch einen Eingriff nur durchführen würden, um daran Geld zu verdienen. Auch sei dieses Verbot diskriminierend für die Frau, da es bedeute, dass man davon ausgeht, dass eine Frau sich allein durch Werbung zu einem Schwangerschaftsabbruch bewegen ließe.

Beatrix von Storch (AfD) argumentiert gegen den Antrag, indem sie die Abtreibung im Allgemeinen als rechtswidrig bezeichnet. Ihrer Meinung nach müsse das Werbeverbot für Abtreibung bestehen bleiben, denn was verboten wäre, dürfe nicht beworben werden und wer für eine Straftat werbe, werde am Ende zum Anstifter.


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