Name | Fraktion | Wahlkreis Absteigend sortieren | Stimmverhalten | |
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Stefan Liebich | DIE LINKE | 76 - Berlin-Pankow | Dafür gestimmt | |
Frank Steffel | CDU/CSU | 77 - Berlin-Reinickendorf | Nicht beteiligt | |
Kai Wegner | CDU/CSU | 78 - Berlin-Spandau-Charlottenburg Nord | Dagegen gestimmt | |
Swen Schulz | SPD | 78 - Berlin-Spandau-Charlottenburg Nord | Dagegen gestimmt | |
Thomas Heilmann | CDU/CSU | 79 - Berlin-Steglitz-Zehlendorf | Dagegen gestimmt | |
Hartmut Ebbing | FDP | 79 - Berlin-Steglitz-Zehlendorf | Dagegen gestimmt | |
Klaus-Dieter Gröhler | CDU/CSU | 80 - Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf | Dagegen gestimmt | |
Lisa Paus | DIE GRÜNEN | 80 - Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf | Dafür gestimmt | |
Christoph Meyer | FDP | 80 - Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf | Dagegen gestimmt | |
Renate Künast | DIE GRÜNEN | 81 - Berlin-Tempelhof-Schöneberg | Dafür gestimmt | |
Jan-Marco Luczak | CDU/CSU | 81 - Berlin-Tempelhof-Schöneberg | Dagegen gestimmt | |
Mechthild Rawert | SPD | 81 - Berlin-Tempelhof-Schöneberg | Dagegen gestimmt | |
Fritz Felgentreu | SPD | 82 - Berlin-Neukölln | Dagegen gestimmt | |
Pascal Meiser | DIE LINKE | 83 - Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg - Prenzlauer Berg Ost | Dafür gestimmt | |
Canan Bayram | DIE GRÜNEN | 83 - Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg - Prenzlauer Berg Ost | Dafür gestimmt | |
Cansel Kiziltepe | SPD | 83 - Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg - Prenzlauer Berg Ost | Dagegen gestimmt | |
Gregor Gysi | DIE LINKE | 84 - Berlin-Treptow-Köpenick | Dafür gestimmt | |
Monika Grütters | CDU/CSU | 85 - Berlin-Marzahn-Hellersdorf | Dagegen gestimmt | |
Petra Pau | DIE LINKE | 85 - Berlin-Marzahn-Hellersdorf | Dafür gestimmt | |
Gesine Lötzsch | DIE LINKE | 86 - Berlin-Lichtenberg | Dafür gestimmt | |
Andrej Hunko | DIE LINKE | 87 - Aachen I | Dafür gestimmt | |
Rudolf Henke | CDU/CSU | 87 - Aachen I | Dagegen gestimmt | |
Ulla Schmidt | SPD | 87 - Aachen I | Dagegen gestimmt | |
Claudia Moll | SPD | 88 - Aachen II | Dagegen gestimmt | |
Wilfried Oellers | CDU/CSU | 89 - Heinsberg | Dagegen gestimmt |
Nach langjährigen Diskussionen verabschiedete der Bundestag ein Kohleausstieg- und Strukturhilfegesetz. Mit dem Kohleausstiegsgesetz wird unter anderem festgelegt, dass bis spätestens 2038 alle deutschen Braunkohle- und Steinkohlekraftwerke abgeschaltet werden. Gleichzeitig regelt der Gesetzesentwurf, dass der Stand alle drei Jahre evaluiert wird und unter anderem das Gesetz hinsichtlich der Versorgungssicherheit der Bundesrepublik und das Vorziehen des Ausstiegs geprüft wird.
Das Kohleausstiegsgesetz wurde zusammen mit dem Strukturstärkungsgesetz verabschiedet, welches 40 Milliarden Euro für betroffene Regionen und Beschäftigte zur Verfügung stellt. Ein Teil des Geldes wird für Entschädigungszahlungen vorgesehen und soll unter anderem für alle anstehenden Rekultivierungs- und Sanierungsmaßnahmen verwendet werden. Die Bergbautreibenden Unternehmen seien dazu gesetzlich verpflichtet, berichtet der rbb. Des Weiteren verpflichten die im Gesetz beschlossenen Entschädigungen die Unternehmen, nicht gegen das Ausstiegsgesetz zu klagen.
Die Grünen üben unter anderem Kritik am Kohleausstiegsgesetz, da es nicht dem gesellschaftlichen Kompromiss der Kohlekommission entspreche. Hier setzt auch der Änderungsantrag an, über den namentlich Abgestimmt wurde.
So soll der Gesetzesentwurf so geändert werden, dass auch Kraftwerke, die aufgrund von laufenden Verfahren über keine bestandskräftige Genehmigung verfügen, nicht in Betrieb genommen werden dürfen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung regle, dass Kraftwerke, für die bis zum 29.01.2020 noch keine Genehmigung erteilt wurde, nicht in Betrieb genommen werden dürfen. Die Grünen möchten diesen Passus ergänzen und auch ein Verbot der Inbetriebnahme von Kraftwerken ermöglichen, wenn ein Kraftwerk "bis zu dem genannten Datum wegen Rechtsmitteln gegen die Genehmigung über keine bestandskräftige Genehmigung" verfügt.
Mit dem Änderungsantrag soll eine Möglichkeit geschaffen werden, die Inbetriebnahme von neuen Kraftwerken zu verhindern. Das am 30. Mai 2020 unter Protest in Betrieb genommene Kraftwerk Datteln 4 könnte von dieser Regelung betroffen sein. Für den Fall, dass die Regelung eine Inbetriebnahme verhindere, sollen Entschädigungszahlungen möglich sein. Dabei solle stets abgewogen werden, "ob die Genehmigung voraussichtlich rechtmäßig gewesen wäre und inwieweit der Betreiber noch auf den Weiterbetrieb seines Kraftwerkes vertrauen durfte". So sei laut Antrag aufgrund der in Deutschland seit Jahrzehnten verfolgte Klimapolitik "nur eine beschränkte Schutzwürdigkeit des Vertrauens in die langfristige Zulässigkeit des Betriebes von Kohlekraftwerken" gegeben.
Der Antrag wurde von der CDU/CSU, SPD, AfD und FDP und somit vom Bundestag abgelehnt. Lediglich die Grünen und die LINKEN votierten für den Antrag. Frithjof Schmidt (GRÜNE) stimmte gegen den Antrag seiner Fraktion.