Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
![]() | Markus Paschke | SPD | 25 - Unterems | Dafür gestimmt |
![]() | Martin Patzelt | CDU/CSU | 63 - Frankfurt (Oder) - Oder-Spree | Dafür gestimmt |
![]() | Martin Pätzold | CDU/CSU | 86 - Berlin-Lichtenberg | Dafür gestimmt |
![]() | Petra Pau | DIE LINKE | 85 - Berlin-Marzahn-Hellersdorf | Dagegen gestimmt |
![]() | Lisa Paus | DIE GRÜNEN | 80 - Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf | Dagegen gestimmt |
![]() | Christian Petry | SPD | 298 - St. Wendel | Nicht beteiligt |
![]() | Ulrich Petzold | CDU/CSU | 70 - Dessau - Wittenberg | Dafür gestimmt |
![]() | Harald Petzold | DIE LINKE | 58 - Oberhavel - Havelland II | Dagegen gestimmt |
![]() | Sibylle Pfeiffer | CDU/CSU | 172 - Lahn-Dill | Dafür gestimmt |
![]() | Joachim Pfeiffer | CDU/CSU | 264 - Waiblingen | Dafür gestimmt |
![]() | Jeannine Pflugradt | SPD | 17 - Mecklenburgische Seenplatte II - Landkreis Rostock III | Dafür gestimmt |
![]() | Detlev Pilger | SPD | 200 - Koblenz | Nicht beteiligt |
![]() | Richard Pitterle | DIE LINKE | 260 - Böblingen | Dagegen gestimmt |
![]() | Eckhard Pols | CDU/CSU | 37 - Lüchow-Dannenberg - Lüneburg | Dafür gestimmt |
![]() | Joachim Poß | SPD | 123 - Gelsenkirchen | Dafür gestimmt |
![]() | Sabine Poschmann | SPD | 143 - Dortmund II | Dafür gestimmt |
![]() | Florian Post | SPD | 218 - München-Nord | Dafür gestimmt |
![]() | Achim Post | SPD | 134 - Minden-Lübbecke I | Dafür gestimmt |
![]() | Brigitte Pothmer | DIE GRÜNEN | 48 - Hildesheim | Dagegen gestimmt |
![]() | Wilhelm Priesmeier | SPD | 52 - Goslar - Northeim - Osterode | Dafür gestimmt |
![]() | Florian Pronold | SPD | 230 - Rottal-Inn | Dafür gestimmt |
![]() | Sascha Raabe | SPD | 180 - Hanau | Dafür gestimmt |
![]() | Simone Raatz | SPD | 161 - Mittelsachsen | Dafür gestimmt |
![]() | Martin Rabanus | SPD | 178 - Rheingau-Taunus - Limburg | Dafür gestimmt |
![]() | Thomas Rachel | CDU/CSU | 90 - Düren | Dafür gestimmt |
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stellte im März 2010 fest, dass Datenschutzkontrollstellen unabhängige Hüter der Grundrechte seien und eine völlige Unabhängigkeit erforderlich sei. Diese sei nur gegeben, wenn die betreffende Stelle nicht nur unabhängig von Weisungen und Druck handeln kann, sondern wenn sie darüber hinaus auch frei von der bloßen Gefahr einer politischen Einflussnahme ist.
Im Oktober 2012 wurden die Vorschriften für die Kontrollstellen der Länder vom EuGH als nicht mit europarechtlichen Vorschriften vereinbar erklärt. Da das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) mit diesen größtenteils übereinstimmt, bestand Handlungsbedarf zur Änderung des BDSG.
Vor allem der Umstand, dass die oder der Beauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit formal dem Bundesministerium des Inneren (BMI) unterstellt ist, schloss die Möglichkeit einer politischen Einflussnahme mit ein. Obwohl von der Bundesregierung ausgesagt wurde, dass praktisch keine Dienst- oder Rechtsaufsicht stattfindet, bestand diese Möglichkeit.
Durch das vom Bundestag auf Initiative der Bundesregierung beschlossene Gesetz soll neben der Beseitigung dieses Umstandes nach Angaben der Bundesregierung auch die Datenaufsicht gestärkt werden.
Das Gesetz hat zur Folge, dass die oder der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit den rechtlichen Status einer obersten Bundesbehörde erhält. Dies bedeutet, dass sie/er ausschließlich parlamentarischer und gerichtlicher Kontrolle untersteht und nicht unter formaler Rechtsaufsicht steht.
Änderungsantrag / Bedenken der Opposition
Zu dem von der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD nun beschlossenen Gesetz gab es einen Änderungsvorschlag der GRÜNEN-Fraktion, der von der Fraktion DIE LINKE unterstützt wurde und den Bedenken der Opposition Rechnung tragen sollte.
Dieser Antrag enthielt vor allem die Regelung, dass die oder der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit als Zeugin oder Zeuge auftreten darf, sofern dadurch nicht z.B. die nationale Sicherheit gefährdet oder Grundrechte eingeschränkt werden. Denn, so die Bedenken, in der nun beschlossenen Regelung sei die Unabhängigkeit nicht gewahrt, da dieses Recht eingeschränkt sei. Die aktuellen Vorschriften, eine mögliche Aussage zu beschränken oder von anderen Stellen (z.B. Bundesregierung) abhängig zu machen, seien nicht nur unvereinbar mit der Unabhängigkeit, sondern entsprächen zudem auch nicht den europarechtlichen Anforderungen.